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Das Wohngebiet "Villenpark Groß Glienicke".

© Andreas Klaer

Villenpark Groß Glienicke: Freispruch nach Schmiergeld-Vorwürfen

Das Landgericht Berlin hat im Villenpark-Fall geurteilt: Es hat keine Schmiergeld-Affäre gegeben. Die Angeklagten wurden freigesprochen.

Potsdam - Die Vorwürfe gegen die drei Angeklagten wogen schwer: Sind beim Verkauf eines rund 250.000 Quadratmeter großen Areals im Ortsteil Groß Glienicke durch die Berliner Wohnungsbaugesellschaft Gewobag rund 450.000 Euro Schmiergeld geflossen? Nein, urteilte jetzt die Wirtschaftsstrafkammer des Berliner Landgerichts und hat die Angeklagten vom Vorwurf der Bestechlichkeit und Bestechung freigesprochen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin jetzt auf PNN-Anfrage. 

Staatsanwaltschaft hatte illegale Absprachen angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten illegale Absprachen im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft zur Last gelegt. Die Gemengelage war komplex: Der angeklagte Rechtsanwalt Dieter G. hatte die Eigentümerin des Grundstücks, die Gewobag, 2010 bei dem Verkauf juristisch beraten, der Angeklagte Lutz-Thomas A. war in jener Zeit der Chef der Gewobag-Rechtsabteilung. 

Nach Überzeugung der Anklage hätten die beiden Männer – gegen eine Zahlung von jeweils mehr als 200.000 Euro – eine Consulting AG bevorzugt. Diese von dem Mitangeklagten Bernd Wolfgang S. vertretene Gesellschaft hat auf dem Areal inzwischen einen Villenpark errichten lassen. Die Ermittlungen waren in Gang gekommen, nachdem Steuerfahnder in einem anderen Verfahren ein Büro von Unternehmer S. durchsucht hatten – und dabei auch einen „Schmiergeld“-Vermerk fanden. 

Doch die Vorwürfe habe die Kammer nach Durchführung der Beweisaufnahme als nicht erwiesen angesehen, so die Gerichtssprecherin: „Während die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen zwischen neun und zwölf Monaten forderte, sprachen die Richter die Angeklagten frei.“ Es sei unter anderem zweifelhaft, ob überhaupt eine Wettbewerbslage vorgelegen habe – also ob tatsächlich jemand benachteiligt wurde. Es habe keine unlautere Bevorzugung der Consulting AG gegeben, so die Vorsitzende in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bereits beim Start des Prozesses im Januar hatten die Angeklagten die Vorwürfe bestritten und die Verteidigung von einer substanzlosen Anklage gesprochen.

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