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Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Polizei: Fluglärmgegner dürfen nicht in den Landtag

Das Verwaltungsgericht Potsdam verbietet eine geplante Mahnwache von Teltower Fluglärmgegnern im Innenhof des Brandenburger Landtags. Trotz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

Potsdam - Das Verwaltungsgericht Potsdam verbietet dem Verein "Teltow gegen Fluglärm", sowie drei Brandenburger und Berliner Bündnissen, ABB, BVBB und Bündniss Südost, am morgigen Mittwoch im Innenhof des Brandenburger Landtags zu demonstrieren. Das teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Dienstag mit. Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Brandenburger Polizei, die nach dem Antrag des Vereins bereits am 20. April ein Verbot der Versammlung verhängt hatte. Dagegen legten die Fluglärmgegner stellvertretend für die Bürgerinitiativen am 23. April Widerspruch ein. 

Die für das Versammlungsrecht zuständige dritte Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte am Dienstag den Beschluss der Polizei. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gewähre Bürgern kein Zutrittsrecht zu beliebigen Orten, wie ein Sprecher des Gerichts erklärte. "Der Innenhof des Landtages Brandenburg stellt keinen Kommunikationsraum dar, der der politischen Auseinandersetzung in Form von kollektiven Meinungskundgaben unterworfen wird", hieß es. 

Die Vereinsmitglieder wollen an die bislang ausgebliebene Umsetzung eines landesplanerisch verankerten Nachtflugverbots erinnern, das von 22 bis 6 Uhr am BER gelten soll. Der Landtag hatte das erfolgreiche Volksbegehren dazu bereits vor fünf Jahren angenommen, nun dringen die Vereinsmitglieder auf eine Umsetzung des Bürgervotums. Laut ihrem Antrag wollten die Fluglärmgegner mit zehn bis 15 Personen, zwei Bannern und 20 Plakaten eine Mahnwache im Landtag halten. Ein Angebot der Polizei, die Versammlung vor dem Fortunaportal und damit in unmittelbarer Nähe zum Landtagsgebäude durchzuführen, lehnte der Verein ab. Nicht zuletzt deshalb erweise sich das Verbot "auch unter Berücksichtigung des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit als verhältnismäßig", teilte ein Sprecher Verwaltungsgerichts mit. 

Nun wollen die Fluglärmtgegner am heutigen Mittwoch, am Tag der Landtagssitzung, vor dem Stadtschloss in Potsdam protestieren. 

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