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Update

Verurteilter Kindermörder: Prozess gegen Silvio S. dauert länger als gedacht

Der Prozess gegen Silvio S. geht in die Verlängerung, am nächsten Freitag wird es noch kein Urteil geben. Kommt der Kindermörder dann in Sicherungsverwahrung?

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Potsdam - Der am Landgericht begonnene Prozess gegen den Mörder des sechsjährigen Elias aus Potsdam und des vierjährigen Flüchtlingsjungen Mohamed aus Berlin wird länger dauern als gedacht. Grund sind Beweisanträge der Nebenkläger und der Staatsanwaltschaft.  

So soll nächsten Freitag noch eine an den Ermittlungen beteiligte Kriminalkommissarin gehört werden. Sie soll unter anderem noch einmal erklären, dass sich S. ab 2014 zum Zwecke der sexuellen Stimulanz mit einer Kinderpuppe filmte, nachdem er zuvor schon immer mehr Kinderkleidung und Sadomaso-Utensilien bei Ebay ersteigert hatte. Damit will die Klägerseite belegen, dass S. zu weiteren Kindesentführungen bereit war, er einen Hang zu solchen schweren Straftaten besitzt. 

Eigentlich sollten an diesem Freitag bereits die Plädoyers gehalten werden, auch das verschiebt sich jetzt. Wann ein Urteil gesprochen werden könnte, wollen die Richter im Verlauf der nächsten Woche entscheiden. 

Sicherungsverwahrung oder nicht?

In diesem zweiten Prozess geht es um die Frage, ob der 35-Jährige nach Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss. Weil er sich, wie auch im ersten Prozess, nicht zu seinen Taten äußert, ist es aber für Gutachter und Richter schwer zu beurteilen, wie gefährlich Silvio S. tatsächlich ist. Am vergangenen Freitag hatte bereits ein Psychologe der JVA Brandenburg/Havel ausgesagt. Er hatte die Rückfallgefahr von Silvio S. als hoch eingestuft. 

Im ersten Prozess entschied das Gericht gegen eine Sicherungsverwahrung

Das Thema Rückfallgefahr ist der Dreh- und Angelpunkt des Prozesses: Es geht um die Frage, ob Silvio S. nach  Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe irgendwann vielleicht doch wieder in Freiheit kommen kann - oder ob danach eine Sicherungsverwahrung verhängt wird, weil die Rückfallgefahr zu hoch eingeschätzt wird. Im ersten Prozess 2016 hatte das Landgericht bei Silvio S. zwar die strafverschärfende besondere Schwere der Schuld festgestellt, sich allerdings gegen eine anschließende Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Der Richter folgte zum damaligen Zeitpunkt dem psychiatrischen Gutachten, wonach Silvio S. kein "Hang" nachzuweisen sei, solche Taten zu wiederholen. Allerdings hatte auch der Gutachter damit zu kämpfen, dass S. zu seinen Taten bisher keine detaillierten Auskünfte gegeben hat. 

Silvio S. brachte zwei Jungen in seine Gewalt

Am 8. Juli 2015 hatte er Elias im Wohngebiet am Schlaatz in seine Gewalt gebracht, später missbraucht und getötet und in seinem Kleingarten in Luckenwalde vergraben. Den vierjährigen Mohamed nahm S. am 1. Oktober 2015 vom Gelände des Berliner Landesamts für Gesundheit und Soziales mit. Er fuhr mit dem bosnischen Flüchtlingsjungen zu seiner Wohnung im Obergeschoss seines Elternhauses im Dörfchen Kaltenborn und missbrauchte ihn dort. Den Missbrauch konnten die Ermittler mit einem Handy-Video nachweisen. Später tötete er auch ihn.

Der Staatsanwalt legte Revision ein

Gegen das Urteil von 2016 legte die Staatsanwalt Petersen Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise aufhob. Nach Ansicht des BGH hat das Landgericht Fehler bei der Gesamtwürdigung gemacht: Weder seien die rasche Folge der beiden Morde ausreichend gewichtet worden noch die menschenverachtende Weise, in der die Taten begangen wurden. (mit dpa)

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