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Verunsicherung an Potsdams Schulen: Neue Kriterien für künftige Klassenfahrten

Kritik an der verordneten Planungspause: Potsdams Schulen sind verunsichert, ob die bereits geplanten Klassenfahrten nun stattfinden können oder nicht.

Der vorläufige Planungsstopp für Klassenfahrten, den das Bildungsministerium verhängt hat, sorgt für Verunsicherung an Potsdamer Schulen. Während das Humboldt-Gymnasium noch intern diskutiert, wie damit umgegangen wird, liegen an der Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule auch Klassenfahrten für das laufende Schuljahr auf Eis. Eine Kollegin habe eine Reise gebucht, berichtet Schulleiter Frank Brandt, er könne diese allerdings nun nicht mehr genehmigen. „Entweder ist das Reisebüro bereit zu warten, bis eine neue Regelung des Ministeriums kommt – oder die Reise muss storniert werden“, sagt Brandt.

„Bloß nicht stornieren“, entgegnet Ministeriumssprecher Stephan Breiding. Diese Fahrten stünden überhaupt nicht zur Debatte. Die 14-tägige Planungspause gelte nur für geplante Klassenfahrten für das kommende Schuljahr 2013/14. „Klar ist, dass für dieses und auch das kommende Jahr gebuchte Reisen stattfinden können“, so Breiding.

Ende vergangener Woche hatte das Brandenburger Bildungsministerium die Planungen von Klassenfahrten an den Schulen für das kommende Schuljahr gestoppt. Grund ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder), wonach sich das Land unrechtmäßig weigert, Reisekosten für Klassenfahrten zu erstatten.

Schulleiter Brandt kritisiert denn auch das bisherige Verfahren der Kostenübernahme. Das Prozedere sei viel zu kompliziert, die Mehrzahl der Lehrer würde die Reisekostenauflistung gar nicht erst einreichen. Viele Lehrer würden die Kosten letztlich über die Steuererklärung abrechnen.

Für Landeselternsprecher Wolfgang Seelbach hätte es zu der jetzigen Planungspause gar nicht erst kommen müssen. „Ein Konzept, wie künftig mit der Erstattung der Reisekosten für Lehrer umgegangen werden soll, hätte längst schon da sein müssen.“ Schließlich habe es bereits im vergangenen November ein ähnliches Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen gegeben. Man habe schon im Dezember eine Arbeitsgruppe eingerichtet, verteidigt sich Ministeriumssprecher Breiding. „Das Urteil ist in das laufende Verfahren hineingekommen.“

Breiding zufolge will das Ministerium nun neue Kriterien für die Kostenübernahme der Schulfahrten erstellen. Man orientiere sich dabei an anderen Bundesländern wie Sachsen, die ebenfalls ihre Regelungen Rechtsurteilen angepasst hätten. Es gehe darum, zu definieren, so Breiding, welche Klassenfahrten „pädagogisch sinnvoll“ seien. „Klassenfahrten haben immer Sinn“, hält Schulleiter Brandt dagegen. Es gehe schließlich vorrangig darum, den Sozialkontakt zwischen den Schülern zu stärken – gerade im Hinblick auf die Inklusion. Und auch pädagogische Angebote seien Teil der Fahrten. „Es macht ja keiner eine Woche Badeurlaub“, so Brandt von der Steuben–Gesamtschule. „Klassenfahrten haben einen ganz wichtigen pädagogischen Wert“, sagt auch Landeselternsprecher Seelbach. „Das Unterrichtsklima verbessert sich deutlich.“

Dass das Land die Kosten übernehmen müsse, steht für Seelbach außer Frage. Auch der Brandenburger Pädagogenverband fordert, dass ab sofort für alle Schulfahrten sämtliche Reisekosten erstattet werden. „Auch für Schulfahrten, die im Schuljahr 2012/13 durchgeführt wurden oder noch durchgeführt werden, gilt Gleiches.“ Elternsprecher Seelbach hingegen hält eine pragmatische Lösung für sinnvoll. „Es müssen in einem Jahr nicht zwei Fahrten sein“, sagt Seelbach.

Unklar ist bislang, wie viel Geld das Land künftig dafür lockermachen will. Derzeit stehen rund 150 000 Euro zur Verfügung – „eine lächerliche Summe“, wie der Sprecher des Landeselternrats meint. Das Ministerium spricht davon, „etwas mehr Geld“ bereitzustellen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hingegen fordert eine Summe von zwei Millionen Euro.

Grit Weirauch

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