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Landeshauptstadt: „Verstoß gegen Trennungsgrundsatz“

Kirchenrechtler Thomas Heinrichs über die städtische Hilfe für den Wiederaufbau der Garnisonkirche

Herr Heinrichs, in Potsdam wird heftig über den Wiederaufbau der Garnisonkirche gestritten. Ein Bürgerbegehren fordert, dass die Stadt Potsdam sich einsetzen soll, die Stiftung für den Wiederaufbau wieder aufzulösen. Zu Recht?

Aus meiner Sicht: Ja. Und zwar deshalb, weil die Stadt Potsdam gar nicht der Stiftung für den Wiederaufbau der Garnisonkirche hätte beitreten dürfen.

Warum?

Das Grundgesetz legt fest, dass Staat und Kirche getrennt sind. Nach meiner Überzeugung liegt hier ein Verstoß gegen diesen Trennungsgrundsatz vor.

Zu Ihrer These werden Sie am Donnerstag ab 19 Uhr einen Vortrag im alternativen Jugendkulturzentrum „Freiland“ halten. Wie werden Sie dort argumentieren?

In Deutschland sind Staat und Kirche organisatorisch strikt voneinander getrennt. Im Fall der Garnisonkirche ist für den Wiederaufbau eine evangelische Stiftung zuständig. Deren Aufsichtsbehörde ist die evangelische Kirche, die Stiftung unterliegt dem Kirchenrecht. Es handelt sich also eindeutig um eine kirchliche Organisation – und in diese Stiftung ist die Stadt Potsdam als Mitbegründerin eingetreten. Dabei ist dem Staat laut dem Trennungsgrundsatz eine weltanschaulich-religiöse Neutralität auferlegt worden.

Was bedeutet das für das Agieren der Stadt in der Stiftung?

Das ist durch diese Grundsätze nicht gedeckt. Es ist nicht Aufgabe des Staates oder einer seiner Gebietskörperschaften, also der Stadt, einen Sakralbau zu errichten.

Aber anderswo, zuletzt in Cottbus, fördern das Land Brandenburg und eine Stadt auch den Bau einer Synagoge. Warum soll nicht der Bau einer Kirche in Potsdam gefördert werden?

Die Stadt oder das Land kann den Bau eines religiösen Kultbaus durchaus fördern. Sie darf nur nicht Mitglied einer religiösen Organisation wie hier der kirchlichen Stiftung zum Wiederaufbau werden, weil der Trennungsgrundsatz jede organisatorische oder institutionelle Vermischung von Staat und Kirche verbietet – sofern nicht im Grundgesetz explizit eine Ausnahme vorgesehen ist. Dem Staat und hier der Stadt ist es untersagt, selber Bauherr einer Kirche zu sein.

Kritisieren Sie auch, dass die Stadt das für den Wiederaufbau vorgesehene Grundstück an der Breiten Straße in das Vermögen der Garnisonkirchen-Stiftung eingebracht hat?

Es stellt sich in der Tat die Frage, ob diese Förderung rechtmäßig war. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, Kirchen und Kirchenbauten finanziell zu fördern. Allerdings gilt der Grundsatz, dass alle Religionsgemeinschaften gleichberechtigt gefördert werden müssen.

Und das bedeutet?

Ich habe mir angesehen, welche religiösen Gemeinschaften in Potsdam noch gefördert werden – da geht es meist um relativ kleine Beträge. Das Grundstück dagegen – gelegen in bester Innenstadtlage – ist im Vergleich zu diesem Summen eine erheblich wertvollere Förderung. Diese einseitige Förderpraxis halte ich für bedenklich.

Es gibt den Grundsatz: Ohne Kläger kein Richter. Was könnte die praktische Folge dieser rechtlichen Bedenken für die Rolle der Stadt in der Stiftung sein?

Für eine Klage muss es immer jemanden geben, der in seinen Rechten verletzt wird. Aus meiner Sicht ist dabei gerade die Übertragung des Grundstücks aus dem Treuhandvermögen des städtischen Sanierungsträgers auf die Garnisonkirchenstiftung juristisch fehlerhaft. Eine andere Religionsgemeinschaft könnte dagegen vorgehen und auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verweisen, weil sie nicht so gefördert und damit benachteiligt wird.

Warum, glauben Sie, haben solche kirchenrechtlichen Argumente und Bedenken – etwa die Trennung von Staat und Kirche – in der Potsdamer Diskussion um den Wiederaufbau der Garnisonkirche bisher keine Rolle gespielt?

Dies dürfte daran liegen, dass in Brandenburg und in Potsdam nach meinem Eindruck eine zu enge Verbindung zwischen der regierenden SPD und der evangelischen Kirche besteht, die der aktuellen Bedeutung der evangelischen Kirche – in Potsdam sind nur noch 14,5 Prozent der Bürger evangelischer Religionszugehörigkeit – nicht entspricht. Ich vermutete, dass dies der Grund dafür ist, dass den Politikern die kirchenrechtliche Problematik ihres Tuns überhaupt nicht bewusst geworden ist.

Wie sind Sie selbst überhaupt dazu gekommen, sich mit dem Wiederaufbau zu beschäftigen? Sie wohnen und arbeiten doch in Berlin.

Mich hat die Bürgerinitiative gegen den Wiederaufbau angefragt – es gibt nur wenige Juristen, die sich in Deutschland mit einer so speziellen Materie wie dem Staatskirchenrecht auskennen. Vorher hatte ich von den Plänen zwar am Rande gehört, doch mich nie weiter damit beschäftigt. Nach der Anfrage der Initiative habe ich mich allerdings in das Thema eingearbeitet.

Was sollte die Stadt jetzt aus ihrer Sicht tun? Aus der Stiftung ausscheiden kann Potsdam nach der geltenden Rechtslage nicht oder nur, wenn die Stiftung aufgelöst wird.

Die Stadt kann sich jederzeit entscheiden, bei der Stiftung nicht mehr mitzumachen – niemand kann sie zwingen, in rechtswidriger Weise in den Organen der Stiftung mitzuwirken. Dies wäre ein eindeutiges politisches Signal. Ob die Stadt das Grundstück zurückbekommt, ist dagegen fraglich. Die Stadt steht damit jetzt in der Pflicht, Sakralbauten anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften entsprechend zu fördern.

Das Interview führte Henri Kramer

Thomas Heinrichs (51) ist Rechtsanwalt und Philosoph sowie Vizepräsident der Humanistischen Akademie Deutschland, dem Studien- und Bildungswerk des Humanistischen Verbandes.

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