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Die alte Beachvolleyballanlage befand sich neben der Biosphäre.

© Archivfoto: PROMO

Update

Verkleinerung des Volksparks in Potsdam: Gericht stoppt Umzug der Beachvolleyballanlage

Eigentlich sollte die Beachvolleyballanlage am neuen Standort im Volkspark im Sommer eröffnen. Doch ein Gericht stoppte nun den Umzug.

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Potsdam - Es ist eine juristische Ohrfeige für die Bauverwaltung: Anwohner sind im Streit um den Neubau einer Beachvolleyballanlage im Potsdamer Volkspark vor Gericht erfolgreich: Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit Beschluss vom 12. Mai 2020 die aufschiebende Wirkung eines von Anliegern erhobenen Widerspruchs gegen die von der Stadt erteilte Baugenehmigung angeordnet. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Als Begründung gibt das Gericht an, dass es die Baugenehmigung "voraussichtlich als rechtswidrig" ansieht, weil sie in "nachbarrechtsrelevanter Weise unbestimmt" sei.

Ein Anwohner hatte geklagt

Gegen die Baugenehmigung vorgegangen war ein Anwohner, dessen Haus rund 50 Meter vom geplanten neuen Standort der Strandbar der Beachvolleyballanlage des Betreibers "Funfor4" entfernt liegt. Die Genehmigung für den Umzug der Anlage auf eine Fläche nahe der Erich-Mendelsohn-Allee hatte die Stadt im Februar erteilt; er ist Bestandteil der umstrittenen Verkleinerung des Volksparks für den Bau von Wohnungen am alten Standort der Anlage nahe der Biosphäre. 

Auflagen "voraussichtlich untauglich"

Das Verwaltungsgericht gab dem Anwohner Recht, der unter anderem eine zu erwartende erhebliche Lärmbelastung geltend gemacht hatte. Die in der Baugenehmigung enthaltenen Auflagen zum Lärmschutz seien "voraussichtlich untauglich", weil dem zugrunde gelegten Gutachten nicht entnommen werden könne, "auf der Grundlage welcher Kenngrößen des Bauvorhabens die Geräuschprognose erstellt worden ist", so das Gericht. Auch sei der genehmigte Nutzungsumfang der Beachvolleyballanlage "nicht hinreichend erkennbar". Die Stadt kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. 

Baubeigeordneter ist "enttäuscht"

Ob sie das tut, ließ der Baubeigeordnete Bernd Rubelt (parteilos) am Freitag in seiner Stellungnahme offen. Die Stadt werde dies gemeinsam mit dem Betreiber der Volleyballanlage prüfen. Rubelt zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. „Wenn diese für unsere Quartiere wichtigen Freizeitprojekte nicht mehr zentral gelegen in den Nachbarschaften umsetzbar sind, hat das seinen Preis für alle Potsdamerinnen und Potsdamer: weiter zunehmender Flächenverbrauch und die Zunahme von Verkehr“, sagte der Beigeordnete laut einer Mitteilung der Stadt. 

Die Beachvolleyballplatz-Anlage am früheren Standort im Volkspark.
Die Beachvolleyballplatz-Anlage am früheren Standort im Volkspark.

© Foto Manfred Thomas

Zurzeit prüfe die Bauverwaltung, wie an dem geplanten Standort der Betrieb der Volleyballanlage rechtssicher möglich sei. Dazu würden die Belange der Anwohner, der Politik, der Öffentlichkeit und des Betreibers abgewogen. Das weitere Verfahren lasse sich jedoch erst "nach einer eingehenden Auswertung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts" und einer etwaigen gutachterlichen Bewertung der Aussagen des Gerichts zum Immissionsschutzes festlegen, so der Beigeordnete. 

Entwicklungsträger hat neuen Plan

Rubelt stellte fest, dass die Stadt nun bei der Bearbeitung weiterer Widersprüche von Anwohnern des Volksparks "die Gerichtsentscheidung beachten" werde. Er betonte jedoch, dass das Verwaltungsgericht "nicht abschließend über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung entschieden" habe. Darauf, dass das Gericht bereits mitteilte, es halte die Baugenehmigung voraussichtlich für rechtswidrig, ging Rubelt nicht ein.

Der Entwicklungsträger Bornstedter Feld skizzierte unterdessen schon einmal, wie ein Rückzug von den jetzigen Plänen aussehen könnte: „Sollten der bisherige Betreiber oder die Landeshauptstadt auf die Realisierung des jetzigen Projektes dauerhaft verzichten", so Geschäftsführer Bert Nicke, werde der Entwicklungsträger an der Idee einer Beachvolleyballanlage festhalten, die "gegebenenfalls auch in kleinerem Umfang und ohne kommerzielle Angebote im Park betrieben werden könnte“.

Sascha Krämer, Stadtverordneter der Linken und dessen Fraktionsgeschäftsführer erklärte: "Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht des Betreibes, der sich darauf verlassen hat, dass er auf dem ihm zugewissenen Platz seine  Anlage weiter betreiben kann. Ich erwarte von der Stadt, dass sie nun Wege findet, damit das Projekt realisiert werden kann. "

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