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Verhaltenshinweise für Eltern und Kinder: Polizei gibt wichtige Tipps für Umgang mit Fremden

Unbekannte sprechen Kinder an oder locken sie mit Süßigkeiten. Jüngst wurden solche Fälle auch in Potsdam gemeldet. Was tun, wenn Fremde Kinder ansprechen? Die Polizei hat sechs wichtige Regeln.

Potsdam - Nach den vielen aktuellen gemeldeten Fällen, bei denen Männer angeblich Kinder angelockt oder sexuell belästigt haben sollen, sind viele Eltern beunruhigt. Wie kann ich mein Kind für das Thema sensibilisieren, ohne es zu verunsichern? Wie soll sich mein Kind in so einem Fall verhalten, wenn es angesprochen oder angelockt wird? Wir haben bei Polizeisprecherin Juliane Mutschischk nachgefragt.

Sechs wichtige Regeln

Folgende Tipps gibt die Polizei den Eltern an die Hand, die Kindern sensibel und einfühlsam vermittelt werden sollten:

1. Kinder sollten keinesfalls mit fremden Männern oder Frauen mitgehen, auch wenn diese ihnen etwas zeigen oder schenken wollen. Das können zum Beispiel Tierbabys, kleine Hunde, Vögel oder Spielzeug sein.
2. Grundsätzlich sollten Kinder keine Geschenke von Fremden annehmen,  wie zum Beispiel Geld, Süßigkeiten, Videospiele, Spielzeug.
3. Sagen Sie Ihren Kindern, dass niemals fremde Personen kommen, um sie abzuholen oder nach Hause zu fahren.
4. Kinder sollten von fremden Personen, die sie ansprechen, immer zwei Armlängen (drei „Elefantenschritte“) Abstand halten.
5. Sollten Kinder zum Mitgehen oder Einsteigen aufgefordert werden, sollten sie ohne Antwort weglaufen, sich jedoch nicht verstecken, sondern auf dem schnellsten Weg zu einer Vertrauensperson oder in ein Geschäft gehen und die Polizei und die Eltern verständigen.
6. Üben Sie mit ihrem Kind den Satz: „Nein. Ich möchte das nicht!“  So dass das Kind im Notfall selbstbewusst diesen Satz, wenn nötig auch laut sagt.

Kinder ernst nehmen

Die Polizeisprecherin empfiehlt darüber hinaus, dass Eltern ihre Kinder grundsätzlich ernst nehmen. "Eltern sollten sich für ein solches Gespräch unbedingt ausreichend Zeit nehmen und sensibel und kindgerecht über dieses Thema sprechen", so die Sprecherin gegenüber den PNN. Wichtig sei aber, dass Eltern bei dem Kind keine Panik auslösen.

Eines sollte man in jedem Fall tun, wenn Kinder durch Fremde angesprochen und/oder zum Mitgehen aufgefordert wurden: Sofort die Polizei informieren. "Eine sofortige Meldung an die Polizei ist auch deshalb wichtig, weil sie nur so in der Lage ist, schnell, erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen einzuleiten", so Mutschischk.

Genau beobachten

Am 11. Dezember 2018 hatte eine Zeugin der Polizei gemeldet, dass sich am Platz der Einheit ein Mann an kleine Mädchen ranmachen würde. Zwei Tage später kam die Entwarnung. Die Zeugin hatte die Situation falsch interpretiert. Bei dem vermeintlichen Sexualtäter handelte es sich um einen Vater, der seine Tochter und deren Freundinnen abholte.

Diese Falschmeldung soll aber keinesfalls dazu führen, verdächtige Beobachtungen nicht bei der Polizei zu melden. "Erstmal sollte man kurz in sich gehen und sich fragen: Was habe ich gerade beobachtet?“, rät die Polizistin.

Sollte man weiterhin das Gefühl hat, dass man etwa Verdächtiges gesehen hat, sollte man so schnell wie möglich die Polizei anrufen.

"Eine sofortige Meldung an die Polizei ist auch deshalb wichtig, weil sie nur so in der Lage ist, schnell, erfolgversprechende Fahndungsmaßnahmen einzuleiten".

Aber, so Mutschischk weiter, sollte man auch "prüfen, ob man, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, möglicherweise hingehen kann und einfach die Personen anspricht oder beispielsweise das Kind fragt, ob alles in Ordnung ist oder ob man helfen kann". 

Die Polizeisprecherin bekräftigt, dass Wachsamkeit und Sensibilität wichtig sind, "Panikmache jedoch fehl am Platze" sei. Auch bei der Information von Kindern.

Zudem sollte bei der Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten in sozialen Medien darauf geachtet werden, dass durch die Tweets oder Facebook-Posts "bei vielen Eltern und auch Kindern Verunsicherung erzeugt wird. Sichere Informationsquellen zu derartigen Sachverhalten sind die Polizeimeldungen, da hier vor Veröffentlichung eine Prüfung stattfindet und alle wichtigen Umstände zusammengetragen werden, die für eine Information und gegebenenfalls gezielte Warnung oder Entwarnung der Bevölkerung notwendig sind", so Mutschischk.

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