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Der Streit um die Schiller-Schule ist noch nicht endgültig gelöst. 

© Thilo Rückeis

Vergleich mit Bildungsministerium geschlossen: Schiller-Schule erkämpft Atempause

Das Verwaltungsgericht erlaubt vorerst Nachmittagsbetreuung an der Potsdamer Privatschule. Gelöst ist der Streit mit dem Ministerium aber nicht.

Potsdam - Die Nachmittagsbetreuung an der privaten Schiller-Grundschule ist vorerst gerettet. Der Träger und das Bildungsministerium haben vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht einen Vergleich geschlossen, der den PNN vorliegt. In diesem haben sich beide Seiten bewegen müssen. Wie es nun allerdings in dem mit harten Bandagen geführten Streit weitergeht, ist noch offen.

Wie berichtet hatte das Ministerium der Schiller-Schule vorgeworfen, dass diese zugleich einen Vorschulkindergarten und einen Hort auf ihrem Gelände betreibt, was aus Kinderschutzsicht nicht statthaft und auch nicht genehmigt sei. Der Schulinhaber Andreas Mohry hatte hingegen argumentiert, das Konzept seiner Schule sei schon seit mehr als zehn Jahren so vom Ministerium genehmigt.

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Das Gericht hat diesen Streit zumindest nicht abschließend entschieden. In dem Eilverfahren habe man aber „auf die wechselseitigen Prozessrisiken der Beteiligten hingewiesen“. Die Erfolgsaussichten der Klage der Schule gegen die Untersagung der Nachmittagsbetreuung bezeichnete die siebte Kammer des Gerichts als „offen“, also unklar. Daher hätten beiden Seiten „auf ausdrücklichen Rat des Gerichts“ einen Vergleich geschlossen.

Demnach soll sich die Schiller-Seite nicht mehr auf ihren Standpunkt berufen, sie besitze bereits „eine hinreichende Erlaubnis“ für ihre Betreuung am Nachmittag. Diese Genehmigung müsse nun eingeholt werden, hieß es. Dagegen muss das Ministerium die von ihm verfügte Untersagung der Nachmittagsbetreuung aussetzen – und zwar bis zum Ablauf des Schulhalbjahres am 31. Januar 2022. Ferner muss die Behörde bis zu den Herbstferien über eingereichte Unterlagen zu den Angeboten der Schule entscheiden – ob nun also doch genehmigt wird.

Harte Töne vom Schulträger

Bisher hatte das Ministerium erklärt, es hätten bei solchen Anträgen auch Unterlagen gefehlt, daher sei keine Genehmigung erteilt worden. Wie berichtet hatte das Ministerium auch die Staatsanwaltschaft gegen Schulchef Mohry eingeschaltet. Daraufhin hatte dieser harte Töne gegen das Ministerium angeschlagen („Gezielte Rufschädigung“) und war auch rechtlich gegen die Pressestelle der Landesbehörde vorgegangen.

Der Fall hatte für viel Aufsehen gesorgt, gerade in einer Zeit, in der das Bildungsministerium nach einer Niederlage vor Gericht wegen unzureichender Finanzierung von freien Schulen ohnehin unter Druck steht. Auch in diesem Fall hatte es Fragezeichen gegeben: So fiel dem Ministerium zwischen 2005 und 2019 nicht auf, dass die Konstruktion der Nachmittagsbetreuung in der Schiller-Schule aus ihrer Sicht rechtswidrig war – obwohl die Behörde vor 2005 darauf hinwies. 

Später kontrollierte sie aber nicht mehr. Auch über das nun aufgehobene Verbot der Nachmittagsbetreuung an der Schule hatte das Ministerium öffentlich erst auf Nachfrage informiert und war deswegen verbal in die Defensive geraten – weil der Schulträger zuerst seine Vorwürfe erheben konnte. 

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