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Verdacht der Wahlfälschung: Ermittlungen gegen Linke-Kreischef beendet

Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage. Dafür zahlt der Potsdamer Linke-Kreischef und Stadtverordnete Stefan Wollenberg nun 1500 Euro an die Landesjustizkasse.

Nach den gegen ihn geführten Ermittlungen wegen Wahlfälschung muss der Potsdamer Linke-Kreischef und Stadtverordnete Stefan Wollenberg nun 1500 Euro an die Landesjustizkasse zahlen. Unter dieser Bedingung sieht die Staatsanwaltschaft Potsdam von der Erhebung einer Anklage ab, obwohl sie einen Tatverdacht hegt. „Das Verfahren ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden“, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam den PNN auf Anfrage. Weitere Details nannte er nicht.

Die Ermittlungen gegen Wollenberg waren im Mai bekannt geworden, kurz bevor seine Genossen ihn bei einem Parteitag zum Linke-Kreischef wählten. Anlass war eine Strafanzeige von vermeintlichen Parteifreunden. Diese hatten ihm vorgeworfen, er hätte sich zu den Kommunalwahlen 2014 nicht aufstellen und wählen lassen dürfen, weil er damals eigentlich in Stahnsdorf gewohnt habe. Wollenberg hat das stets bestritten, auch gegenüber dem Kreiswahlleiter. Und zumindest einer der Anzeigensteller, der frühere Schatzmeister Alexander Frehse, hatte beim Parteitag im Mai in einer gemeinsamen schriftlichen Erklärung mit Wollenberg die Vorwürfe zurückgenommen und sich entschuldigt.

Doch die Staatsanwaltschaft ermittelte weiter – bis jetzt. Allerdings sind die Ermittlungen mit der Zahlung der besagten 1500 Euro nun eingestellt, Grundlage dafür ist der Paragraf 153a im Strafgesetzbuch. Demnach kann ein Staatsanwalt trotz hinreichenden Tatverdachts von einer Anklage absehen und dem Beschuldigten Auflagen wie eine Geldzahlung erteilen, „wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“. Zudem müssen das zuständige Gericht und auch der Beschuldigte der Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen zustimmen. Damit ausdrücklich nicht verbunden ist ein Schuldeingeständnis des Betroffenen.

Wollenberg teilte auf PNN-Anfrage mit, die Einstellung gegen Auflagen sei im Hinblick auf die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Zweifel an seinem Wohnsitz „zum Zeitpunkt der Erstellung der Linke-Wahlliste zur Kommunalwahl“ 2014 erfolgt. „Diese Zweifel auszuräumen hätte möglicherweise eines umfangreichen Prozesses bedurft – eine Belastung, die ich auch meinem privaten Umfeld nicht zumuten möchte“, sagte Wollenberg. Daher habe er der angebotenen Einstellung zugestimmt, um das Verfahren abschließen und sich wieder auf die Politik konzentrieren zu können. Unstrittig sei, dass er seit seinem Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung Mitte 2015 in Potsdam lebe, ergänzte er.

Das Verfahren einnerte an den Fall Sören Kosanke. Gegen den SPD-Landtagsabgeordneten war bis 2013 wegen Wahlbetrugs ermittelt worden – er sollte an einer Kommunalwahl in Teltow teilgenommen haben, ohne dort gewohnt zu haben. Das Verfahren wurde dann gegen eine Geldauflage von 3000 Euro eingestellt (PNN berichteten).

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