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Verbotene Nachmittagsbetreuung: Staatsanwaltschaft ermittelt zur Schiller-Grundschule

Gegen den Geschäftsführer des Schulträgers wird vorgegangen. Er soll die Nachmittagsbetreuung ohne Erlaubnis betrieben haben.

Potsdam - Der Streit um die vom Bildungsministerium verbotene Nachmittagsbetreuung an der Schiller-Grundschule beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft Potsdam. Ein Sprecher der Behörde bestätigte den PNN auf Anfrage, nach einer Strafanzeige des Ministeriums laufe ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer des Schulträgers – wegen des Verdachts des vorsätzlich beharrlich wiederholten Betreibens einer Kindertageseinrichtung ohne Erlaubnis. Weitere Details könne man nicht nennen.

Schulchef Andreas Mohry wiederum erklärt seit Tagen, für sein Modell läge eigentlich schon seit Jahren eine Genehmigung durch das Ministerium vor – es handele sich bei der Nachmittagsbetreuung nicht um einen üblichen Hort, wie das Ministerium behaupte. Dieses wiederum erklärt, man habe schon vor Jahren auf die fehlende Genehmigung vor Ort hingewiesen. Am heutigen Donnerstag findet zu dem verfahrenen Streit ein weiteres Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht statt. Zudem geht Mohry juristisch auch gegen die Pressestelle des Ministeriums vor. 

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In den Streit eingeschaltet hat sich inzwischen auch die CDU-Landtagsabgeordnete und Bundestagskandidatin Saskia Ludwig. „Dass es nach einem 18-jährigen Betrieb zu einer Untersagung kommt, ist bitter. Hierbei hätte ich mir von der Ministerin mehr Sensibilität für die Belange der betroffenen Kinder ihrer Eltern gewünscht.“ Ferner sei es schwer nachvollziehbar, dass ein fast zwei Jahrzehnte genehmigtes pädagogisches Konzept „einer immer mehr um sich greifenden Regulierungswut und bürokratischen Auswüchsen zum Opfer fällt.“ Schulträger und Ministerium müssten eine Lösung für den Streit finden, appellierte Ludwig. 

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