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Blockade. Die Polizei hätte einschreiten müssen, fand das Gericht.

© M. Thomas

Urteil über Polizei-Einsatz zum NPD-Aufmarsch 2012: Polizei muss Rechte marschieren lassen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt das Urteil zu einem NPD-Aufmarsch im September 2012 in Potsdam: Die Polizei handelte rechtswidrig und hätte die Blockaden räumen müssen. Daraus lässt sich auch ableiten, wie die Polizei künftig mit rechtsextremen Demonstrationen und Gegenprotesten umgehen wird.

Potsdam muss sich auf eine härtere Gangart der Polizei bei Demonstrationen von Rechten und Neonazis auf der einen und Gegendemonstranten auf der anderen Seite einstellen. Die strikte Trennung beider Lager und die komplette Sperrung der Langen Brücke beim asylfeindlichen Pogida-Aufmarsch am vergangenen Mittwoch – diese Einsatzstrategie lässt sich nachlesen in einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 18. Januar. Darin bestätigte das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Mai 2014 und wies einen Antrag des Polizeipräsidiums auf Berufung zurück.

Damit steht letztinstanzlich fest, dass die Polizei bei einer Demonstration der rechtsextremen NPD im September 2012 gegen geltendes Recht verstoßen hat. Zugleich kann die Polizei in dem 13-seitigen Beschluss genau nachlesen, wie sie sich zu verhalten hat bei rechten Demonstrationen und Gegenprotesten. Etwa am kommenden Mittwoch, wenn die von Neonazis und rechte Hooligans getragene Pogida durch den Schlaatz ziehen will. Gegenaktionen sind bereits angekündigt.

Schwerwiegende Fehler der Polizei

Zurück zum Fall vor Gericht: Die NPD, deren von der Polizei bestätigte Route im September 2012 vom Hauptbahnhof über die Lange Brücke in die Innenstadt und wieder zurück führen sollte, konnte damals ihren Aufmarsch nicht abhalten. Dabei hatte die Polizei, so sah es das Verwaltungsgericht und nun auch das OVG, schwerwiegende Fehler gemacht: Weil sie damals zu Unrecht eine Blockade von mehr als 1000 Gegendemonstranten auf der NPD-Route an der Langen Brücke überhaupt als sogenannte Spontanversammlung zuließ und damit eine Situation provozierte, in der sie hätte räumen müssen, um das Versammlungsrecht der NPD durchzusetzen. Die Lange Brücke hätte für den Aufmarsch der Rechtsextremisten kurzzeitig gesperrt werden können, so die Auffassung des OVG.

Das Polizeipräsidium pochte in der Berufung darauf, dass es wegen der Verhältnismäßigkeit nicht räumen konnte. Das ließ das OVG nicht gelten. „Es ist Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Polizei, in unparteiischer Weise und ungeachtet der jeweils vertretenen politischen Ansichten auf Verwirklichung des Versammlungsrechts hinzuwirken“, heißt es im Beschluss. Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit müsse dieses Recht „auch mit Zwangsmitteln gegenüber störenden Gegendemonstrationen durchgesetzt werden“. Bliebe die Polizei untätig, wäre das Grundrecht „inhaltsleer und dem Druck der Straße schutzlos ausgeliefert“.

Stadtpolitiker beteiligten sich an Blockade

Schon damals hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) moniert, die Politik habe unzulässig Einfluss auf die Polizei ausgeübt, damit sie das Versammlungsrecht der NPD nicht durchsetzt und Straßenblockaden der Gegner nicht räumt. Pikant war: Auch Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) und andere Stadtverordnete beteiligten sich an der Blockade. Rechtliche Vorgaben seien außer Kraft gesetzt worden. Immerhin zeigt die Polizei seit mehr als einem Jahr bei Blockaden von Neonazi-Aufzügen ein resoluteres Auftreten und räumt Blockaden. Das fällt zusammen mit dem Rückzug von Arne Feuring, bis Herbst 2014 Polizeipräsident und bis Frühjahr 2015 Innenstaatssekretär. Der neue Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke kassierte Feurings Linie.

Jedenfalls dürfte das OVG-Urteil das entschiedene Vorgehen beim dritten Pogida-Marsch am vergangenen Mittwoch befördert haben. Im Gegensatz zu den Pogida-Demonstrationen am Bassinplatz, wo es zu Krawallen kam, hatte die Polizei diesmal die Lage im Griff. Die Lange Brücke wurde für Pogida gesperrt, Gegendemonstranten am Bahnhof und am Lustgarten konsequent auf Abstand gehalten. Kritik kam von der Linkspartei und der Wählergruppe Die Andere: Die Lange Brücke für Pogida freizuhalten und komplett abzusperren, ohne einen Korridor freizulassen, sei nicht verhältnismäßig gewesen. Vielen Menschen, die vom Hauptbahnhof zum Lustgarten wollten, sei das Versammlungsrecht verwehrt worden. Ein Präsidiumssprecher erklärte auf PNN-Anfrage, die Polizei sei ihrer Aufgabe, die Versammlungsfreiheit zu gewähren, „vollumfänglich nachgekommen“. Die Sperrung sei für einen sicheren Verlauf des Pogida-Aufzuges nötig gewesen, auch um „gewalttätige Störungen“ zu verhindern. Durch einen Korridor hätten unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen können.

Kritik an Direktionschef Peter Meyritz

Zudem gab es auch interne Verwicklungen: Wie den PNN von mehreren Seiten im Präsidium bestätigt wurde, hat sich die Hamburger Polizei über den Einsatz vor fast zwei Wochen auf dem Bassinplatz beschwert, als Direktionschef Peter Meyritz dem Einsatz führte. Intern wird seine Führungsfähigkeit bei solchen Einsätzen infrage gestellt. Am vergangenen Montag dann war er erkrankt, der Leitende Polizeidirektor Michael Scharf übernahm. Das Polizeipräsidium erklärte jedoch auf Anfrage, dass es weder eine mündliche noch eine schriftliche Beschwerde aus Hamburg gab. Allerdings könnte man „während eines sehr dynamischen und unter hoher Belastung geführten Polizeieinsatzes“ zu „Details der Einsatzdurchführung auch mal unterschiedlicher Auffassung sein“. Auffällig: Am vergangenen Mittwoch kamen die Hamburger nicht mit ihren Hundertschaften – sie würden laut Präsidium aber für künftige Einsätze zur Verfügung stehen. 

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