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Urteil nach Krawallen: Bewährungsstrafe für "Pogida"-Gegner

Bei Demonstrationen gegen „Pogida“ kam es in Potsdam 2016 zu heftigen Ausschreitungen. Ein 40-jähriger Mann wurde nun verurteilt.

Innenstadt - Mehr als drei Jahre nach den Krawallen gegen die islamfeindlichen „Pogida“-Demonstrationen in der Potsdamer Innenstadt ist einer der Teilnehmer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Prozess gegen den 40 Jahre alten Markus P. (*Name geändert) fand am Dienstag statt. Ein Vorwurf gegen den Mann lautete, dass er „Pogida“-Demonstranten mit Steinen und Flaschen beworfen habe.

Die Tat ereignete sich am 11. Januar 2016, als es an der Ecke Charlotten-/Friedrich-Ebert-Straße während der damals ersten „Pogida“-Demonstration in der Stadt zu heftigen Ausschreitungen zwischen Polizei und Gegendemonstranten kam. Die Anklage legte dem Mann neben dem Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung zudem Landfriedensbruch, die Störung von Versammlungen, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last.

Zu den Beweggründen äußerte sich der Angeklagte nicht

Der Prozess begann mit einem Geständnis: Über seinen Verteidiger räumte P. weite Teile der Anklagepunkte ein: Ja, er habe Steine und Flaschen in eine Menschenmenge geworfen, was seinem Mandanten rückblickend auch Leid tue, so der Verteidiger. Nicht äußern wollte sich der Angeklagte zu seinen Beweggründen und den äußeren Umständen.

Zwei Zeugen wurden auch gehört, darunter der Busfahrer, der am 11. Januar mitsamt „Pogida“-Teilnehmern an Gegendemonstranten vorbeikam, die mit Steinen und Flaschen die Scheiben seines Busses einschmissen und einen Schaden von etwa 20 000 Euro verursachten. Der Busfahrer berichtete von chaotischen Zuständen und der Angst seiner Insassen, verneinte allerdings den vom Staatsanwalt erhobenen Vorwurf, er habe eine sogenannte scharfe Gefahrenbremsung vornehmen müssen.

Das Protokoll der Polizei war falsch

Als zweiten Zeugen hörte das Gericht einen Polizeibeamten – der gab an, vom Angeklagten einen Schlag ins Visier seines Helmes bekommen zu haben, wobei er sich jedoch keine Verletzungen zuzog. Irrtümlicherweise gab die Polizei damals zu Protokoll der Angeklagte habe zudem im Polizeibus „um sich geschlagen“, was sich nicht bestätigte und nicht in das Urteil einfloss. 

Zwei Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung und ein Bußgeld von 800 Euro forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Verteidiger von P. räumte zwar die Schuld seines Mandanten ein, sah aber ein geringeres Strafmaß von sechs Monaten zur Bewährung. Die Richterin Doris Grützmann betonte in ihrem Urteil die mildernden Umstände: die lange Verfahrensdauer, die Reue des Angeklagten und seine weiße Weste rechtfertigten für sie ein Strafmaß von acht Monaten zur Bewährung und ein Bußgeld von 600 Euro. Der Verteidiger verzichtete auf Rechtsmittel.

Lukas Rameil

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