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Urteil in letzter Instanz: Gericht billigt Quarantäne-Praxis der Stadt Potsdam

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte in zwei Fällen die Quarantäne-Praxis der Stadt Potsdam in der Corona-Pandemie infrage gestellt. Nun hat das Oberverwaltungsgericht die erste Instanz überstimmt.

Potsdam - Die Stadt Potsdam kann an ihren Quarantäne-Regeln im Fall von Coronafällen an Schulen festhalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat nun eine juristische Niederlage des Rathauses kassiert – und dem Gesundheitsamt Recht gegeben. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit. 

Das OVG gibt der Stadt Recht

Wie berichtet hatte es im Zuge von einzelnen Corona-Infektionen an Schulen auch Kritik von Eltern am Gesundheitsamt gegeben, weil dieses für unverhältnismäßig viele Kinder eine zu lange Quarantäne angeordnet habe. In zwei Streitfällen hatte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht verloren – und sich daraufhin beim OVG beschwert. 
Das hatte zunächst nicht geurteilt, nun aber bei der Frage der Kostenübernahme des Verfahrens doch entschieden - entgegen der ersten Instanz und für die Stadt.

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So hätte sich die für 14 Tage verhängte Quarantäne für eine Schülerin voraussichtlich als rechtmäßig und verhältnismäßig erwiesen, heißt es in dem Urteil des OVG, das den PNN vorliegt. Und: „Auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes über das Virus wäre das Festhalten an einer 14-tägigen Quarantäne trotz negativer Ergebnisse zweier durchgeführter Tests [...]voraussichtlich ebenfalls nicht zu beanstanden gewesen“, so das OVG-Urteil mit Blick auf das „erhebliche Risiko“ einer weiteren Verbreitung des Virus. Im konkreten Fall war ein Horterzieher an der Eisenhart-Schule positiv getestet worden, die Stadtverwaltung hatte unter anderem mit der Gefahr einer Ansteckung durch Aerosole argumentiert. 

Keine weitere Beschwerde möglich

Der Beschluss sei nicht anfechtbar, heißt es in dem OVG-Urteil abschließend. „Zum Schutze der Gesamtbevölkerung müssen mitunter Einzelinteressen zurücktreten“, kommentierte Sozialdezernentin Brigitte Meier (SPD) die Entscheidung. Man sehe dadurch auch die Arbeit des Gesundheitsamtes bestätigt, auch zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen in der Gesellschaft. 

Dagegen teilte der nun doch unterlegene Kläger den PNN mit, er halte das Urteil für medizinisch falsch, die Begründung für "inhaltlich haltlos".  Der Potsdamer Jörg Schultze-Amberger, ein in Berlin tätiger Chefarzt, sagte weiter, aus seiner Sicht sei es eben "problematisch, medizinische Sachverhalte durch medizinische Laien, also Juristen, entscheiden zu lassen." 

Nur eine neue Infektion

Unterdessen ist am Dienstag nur eine Neuinfektion in Potsdam gemeldet worden. Am Wochenende war das Virus bei zehn Personen – darunter zwei Familien – nachgewiesen worden.

Damit wurden in den vergangenen sieben Tagen 18 Potsdamer positiv auf das Virus getestet. 91 Kontaktpersonen sind derzeit in Quarantäne. In den Krankenhäusern der Stadt werden aktuell keine Corona-Patienten behandelt.

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