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Verurteilt wegen Mordes. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die 52-jährige Potsdamerin Ines R. im Oberlinhaus vier mehrfach behinderte Menschen mit Heimtücke ermordet hat.

© Annette Riedl/dpa

Update

Urteil im Oberlin-Prozess: Das Warum wird bleiben

Im Oberlin-Prozess ist die verantwortliche Pflegerin wegen vierfachen Mordes verurteilt. Sie muss in die Psychiatrie. Der Richter nahm sich für die Urteilsbegründung viel Zeit

Potsdam - Die 52-jährige Ines R., die eines der schwersten Gewaltverbrechen in der Potsdamer Geschichte verübt hat, ist vor dem Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die ehemalige Pflegerin hat nach Ansicht des Gerichts heimtückisch vier wehrlose, schwerbehinderte Bewohner des Thusnelda-von-Saldern-Hauses getötet. Sie wurde des vierfachen Mordes, des mehrfachen versuchten Mordes und der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Das Gericht ordnete die Unterbringung der Frau in der Psychiatrie an. 

Fast zwei Stunden für ein Urteil

Für die Urteilsbegründung nahm sich der Vorsitzende Richter der Ersten Strafkammer, Theodor Horstkötter, fast zwei Stunden Zeit. Dabei zeichnete er ein widersprüchliches Bild der Täterin. Ines R. hat am Abend des 28. April zwei Frauen und zwei Männern im Alter zwischen 31 und 56 Jahren auf ihren Zimmern in dem Babelsberger Wohnheim des Oberlinhauses mit einem Messer die Kehlen durchgeschnitten. Sie verbluteten in ihren Betten. Eine 43 Jahre alte Bewohnerin überlebte schwer verletzt – „ein Glücksfall“, so der Richter, dass Ines R. ihr nicht die Halsschlagader durchtrennt habe.

Richter: Was sie innerlich quälte, blieb vielen verborgen

Ines R. sei von ihren Kollegen als stets pflichtbewusst und liebevoll beschrieben worden, als Pflegerin „mit Leib und Seele“. Doch was sie im Inneren quälte, sei vielen hinter einer Fassade verborgen geblieben. Der Richter sprach von Kälte in der Kindheit der Angeklagten, von Angst vor der Mutter, der Trennung ihrer Eltern, von Schicksalsschlägen wie dem zu frühen Tod ihres Vaters und ihrer Halbschwestern und einer Hirnhautentzündung ihres geistig behinderten Sohns. Zudem hätten sie finanzielle Sorgen geplagt – und eine hohe Arbeitsbelastung in ihrem Beruf. Dadurch sei sie „an die Belastungsgrenze und darüber hinaus gekommen“. Vor den Morden sei Ines R. mit ihren Kräften am Ende gewesen – sei aber nicht zum Arzt gegangen, weil sie es nicht mit ihrer Berufsauffassung vereinbaren konnte, auf der Arbeit neue Engpässe entstehen zu lassen. Dabei hätte sie wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztliche Hilfe bedurft, so der Richter. Wäre sie in Behandlung gegangen, könnten die Opfer noch leben und wären nicht „auf so grausame Weise ums Leben gekommen“.

"Innere Wut"

Am Tattag hatte die Täterin schlechte Nachrichten erhalten – bei einer ihrer besten Freundinnen war Krebs diagnostiziert worden. In der Folge sei „ihre innere Wut“ gestiegen, länger unterdrückte Gewaltfantasien seien durchgedrungen, wie es Horstkötter ausdrückte.

Ines R. leidet laut einer psychiatrischen Gutachterin unter einer schweren Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Typus, auch der Richter bescheinigte ihr deutlich beeinträchtigte Affektsteuerung und Impulskontrolle. So habe sie die „spontane Tat“ im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Die psychiatrische Gutachterin hatte zuletzt auch über den langjährigen Medikamentenmissbrauch und die anhaltende Suizidgefahr der Angeklagten berichtet und eine Unterbringung im Maßregelvollzug empfohlen. Es bestehe eine „negative Gefährlichkeitsprognose“ wegen des hohen Gewaltpotenzials der Frau, erklärte der Richter.

Das Gericht folgt den Forderungen der Staatsanwaltschaft

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Ines R. sei aber nicht völlig schuldunfähig, wie dies ihre Verteidiger angenommen hatte, machte Horstkötter deutlich. Der Richter geht von einer posttraumatischen Belastungsstörung – auch durch Kindheitserlebnisse – aus. Doch bei der Tat habe es für Ines R. noch Leitplanken gegeben, sie habe an jenem Tag mit anderen reden können und habe auch ihre Kollegen auf der Station in Sicherheit gewogen; sie habe extra gewartet, um bei den brutalen Taten allein zu sein. Damit sei auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Das Strafmaß von 15 Jahren sei in der Konstellation mit der verminderten Schuldfähigkeit der höchste mögliche Strafrahmen, hieß es im Gericht. Üblicherweise wird Mord mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet. Der Verteidiger von Ines R. ließ nach dem Urteil offen, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt wird. Das müsse er mit seiner Mandantin besprechen. Er schätze aber die Möglichkeiten einer Revision als nur „sehr begrenzt“ ein, sagte er. Ines R. sei erschüttert über das Urteil gewesen – wahrscheinlich auch aufgrund der aktuellen Medikation fehle ihr derzeit „ein bisschen der Blick auf die Realität“, so ihr Anwalt. Noch anhängig ist ein Verfahren beim Arbeitsgericht, mit dem die Täterin gegen ihre fristlose Kündigung durch das Oberlinhaus vorgeht.

Oberlinhaus: "Grenzenloses Leid"

Der diakonische Träger des Wohnheims meldete sich nach dem Urteil zu Wort. In einer Erklärung von Unternehmenssprecherin Andrea Benke war von „grenzenlosem Leid“ durch die Geschehnisse die Rede. „Kein Urteil kann das Verbrechen und den Verlust auch nur ansatzweise abbilden“, teilte sie mit. Man wünsche sich dennoch, dass gerade die Angehörigen, aber auch das eigene Personal durch das Urteil nun „die Ruhe finden, das Verbrechen für sich verarbeiten zu können“. Die Erinnerung an die Opfer werde das Oberlinhaus „auf immer bewahren“.

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Mehrfach war in dem Prozess von der Überlastung der Mitarbeiter in dem Haus die Rede – und von dem auch bei Ines R. vorherrschenden Gefühl, dass trotz Eingaben keine Abhilfe geschaffen werde, wie es der Richter beschrieb. So sei ein Impuls für die Taten auch durch die hohe Arbeitsbelastung gesetzt worden. Umso bemerkenswerter sei es, dass im Oberlinhaus nun Rückschlüsse gezogen und mehr Personal eingesetzt werde – der Richter drückte seine Hoffnung auf eine dauerhafte Besserung der Lage aus.

Ines R. hatte sich in ihrem Schlusswort vergangene Woche bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt: Es tue ihr leid. Auch darauf ging Horstkötter ein. Er hoffe sehr, dass diese Geste den Angehörigen bei der Bewältigung ihrer tiefen Trauer helfe, dass diese mit der Tat abschließen und „ihren inneren Frieden“ finden könnten. Diesen Seelenfrieden wünsche er der Angeklagten auch.

Anwalt: Ines R. will keine Revision 

Von einer Revision gegen ihre Verurteilung hat Ines R. Abstand genommen. Bei dem Gespräch über diese Möglichkeit habe sich seine Mandantin entsprechend geäußert, sagte ihr Verteidiger Henry Timm Ende Dezember. 

„Sie möchte vermeiden, dass Angehörige eine etwaige Wiederholung des Verfahrens ertragen müssen“, sagte Timm. Seine Mandantin entschuldige sich noch einmal für das Leid, das sie über Mitarbeiter und Angehörige gebracht habe.

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