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Für die Zulassung zum BWL-Masterstudium an der Universität Potsdam sollen es in Zukunft keine Beschränkung durch Noten geben.

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URTEIL GEGEN UNI POTSDAM: Gericht kippt Master-Zulassung

Eine Studentin hat gegen die Uni Potsdam geklagt. Nun hat das Oberverwaltungsericht Berlin-Brandenburg entschieden: Noten als Zulassungsbeschränkung sind nicht rechtens.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Notenregelung als Zulassungskriterium für das BWL-Masterstudium an der Universität Potsdam gekippt. In einem Beschluss vom 2. Mai 2011, der den PNN vorliegt, hat das Gericht eine Beschwerde der Universität gegen die Verpflichtung zur Zulassung einer Klägerin zum BWL-Masterstudium zurückgewiesen. In dem Beschluss hat das OVG zudem Zweifel daran geäußert, ob Noten als Zugangsvoraussetzungen für ein Masterstudium überhaupt zulässig sind. Dem Brandenburgischen Hochschulgesetz lasse sich nicht eindeutig entnehmen, dass der Gesetzgeber „kapazitäre Zulassungsschranken“ vorsieht. Zum anderen traf das Gericht eine grundsätzliche Aussage, dass man Studierenden ein Masterstudium nicht verwehren könne, wenn es für einen bestimmten Beruf Voraussetzung ist. Vorausgegangen war die Klage einer Studentin der Uni Potsdam auf eine Masterzulassung im Fach Betriebswirtschaftslehre. Es ging um die Frage, ob in der BWL-Masterzulassungsordnung eine Mindestnote (2,5) als Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium aufgestellt werden durfte. Nachdem die Studentin bereits vom Verwaltungsgericht Potsdam Recht bekommen hatte, war die Universität mit einer Beschwerde vor das OVG gezogen. Hier nun gab es eine auch ein klare Absage der Aufnahmepraxis für das Masterfach. Die Studentin ist nach Auskunft der Universität mittlerweile vorläufig zugelassen zum Masterstudium BWL. Beim OVG ist nun noch das Normenkontrollverfahren zur BWL-Masterzulassungsordnung anhängig. Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen. Der nun vorliegende Beschluss des Oberverwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen haben. „Die Aussagekraft des Beschlusses halte ich für sehr relevant, sie ist für Brandenburg und Berlin entscheidend, sie hat Indizwirkung zum Umgang mit den Noten“, sagte Roy Kreutzer Vorstandsmitglied des Allgemeinen Studierendenausschusses der Uni Potsdam (AStA) den PNN. „Hier hat sich das OVG sehr direkt positioniert.“ Das Gericht stelle eindeutig fest, dass die Notenregelung nicht als Gradmesser für Kapazitätsdefizite herangezogen werden darf, so Kreutzer. Der Gerichtsbeschluss trifft die Universität offensichtlich nicht unvorbereitet. „Zurzeit ist in der Umsetzung, dass in allen Master-Zulassungsordnungen Mindestnoten nicht mehr zur Anwendung gelangen“, so Uni-Sprecherin Birgit Mangelsdorf. „ Hingewiesen sei auch darauf, dass Rückschlüsse auf andere Zulassungsordnungen nicht zwingend getroffen werden können“, ergänzte die Sprecherin. Beim AStA geht man allerdings davon aus, dass der Gerichtsbeschluss für alle Masterstudiengänge „hochgradig relevant“ ist. „Ich würde Studierende nun raten sich auf den OVG-Beschluss zu berufen, wenn sie aufgrund ihrer Note nicht ins Bewerbungsverfahren hineinkommen sollten“, sagte Roy Kreutzer. „Das Oberverwaltungsgericht hat hier eine richtungsweisende Entscheidung getroffen“, schätzt auch Jakob Weißinger, AStA-Referent für Campuspolitik. „Das Urteil ist ein großartiger Erfolg all derer, die sich seit Jahren für einen freien Masterzugang an deutschen Hochschulen einsetzen.“

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