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Update

Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam: Ausländerbehörde kann mutmaßlichen Islamisten abschieben

Ein russischstämmiger Mann wollte mit einem Eilantrag seine Abschiebung verhindern. Nun hat das Verwaltungsgericht im Sinne des Potsdamer Rathauses entschieden.

Potsdam - Die Potsdamer Ausländerbehörde kann einen mutmaßlichen Islamisten ausweisen. Das hat das Verwaltungsgericht Potsdam jetzt entschieden. Wie das Gericht mitteilte, sei der Eilantrag des russischstämmigen Mannes, mit dem er seine Abschiebung verhindern wollte, nun abgelehnt worden. 

Zur Begründung führte das Gericht aus, der 35 Jahre alte Mann sei im Jahr 2017 in Berlin wegen Unterstützung des „Islamischen Staates“ (IS) bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er inzwischen verbüßt hat. Vor seiner Festnahme im Oktober 2015 habe der Mann zudem Kontakte zur radikalsalafistischen Szene in Berlin gepflegt, so das Gericht. Auch darauf habe die Potsdamer Ausländerbehörde ihre Entscheidung zur Abschiebung begründet. Das Amt sei zuständig, weil der Mann 2015 der Stadt Potsdam zugewiesen worden war, hieß es auf PNN-Nachfrage aus Justizkreisen.

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Der Mann, der sich bereits in Abschiebehaft befindet, argumentierte laut Gericht unter anderem mit einer psychischen Erkrankung und Selbstmordneigung gegen die Abschiebung. "Im Hinblick darauf hat die Kammer den Antrag mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Abschiebung in ständiger ärztlicher Begleitung erfolgen und der Antragsteller in Russland einem Arzt übergeben werden muss", so das Gericht in seiner Mitteilung. Als nächste Instanz stünde dem Mann nun noch eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Weitere Details zu dem Mann wurden zunächst nicht bekannt.

Polizeieinsatz gegen einen Terrorunterstützer

Mitte August hatte in Potsdam bereits die Verhaftung eines mutmaßlichen Terrorunterstützers Schlagzeilen gemacht. Das mutmaßliche Mitglied der terroristischen Vereinigung "Ahrar al-Tabka" soll ab 2013 an Kriegshandlungen in Syrien teilgenommen haben und war von Spezialkräften der Polizei in der Potsdamer Behlertstraße gestellt worden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte einen Haftbefehl erlassen. 

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