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Urteil des Potsdamer Landgerichts: VW muss Betrugsauto zurücknehmen

Das Potsdamer Landgericht hat im Fall der manipulierten Abgassoftware zugunsten eines Käufers geurteilt. Der Konzern muss dem Autofahrer einen fünfstellingen Betrag zahlen.

Das Landgericht Potsdam hat Volkswagen zur Rücknahme eines VW Passats mit manipulierter Abgassoftware gegen Zahlung von gut 26.000 Euro verurteilt. Geklagt hatte ein Autobesitzer, der den Gebrauchtwagen im August 2014 mit einem Kilometerstand von 1962 Kilometer für knapp 39.000 Euro bei einem Autohaus gekauft hatte, wie der Kölner Rechtsanwalt Dirk Fuhrhop am Mittwoch mitteilte. Das Potsdamer Gericht sei von einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ ausgegangen, so der Rechtsanwalt unter Verweis auf das Urteil. Das Landgericht hatte im Januar in einem ähnlichen Fall ebenfalls dem Kläger recht gegeben (PNN berichteten).

Die Volkswagen AG habe die Wagen „gesetzwidrig technisch so ausgestattet“, dass es den Erwartungen der Käufer beim Schadstoffausstoß „von vornherein nicht genügen konnte“, führte der Anwalt zu dem aktuellen Fall aus. Der Hersteller eines Kraftfahrzeugs müsse die Einhaltung von Abgasnormen nicht nur in einer Prüfung nachweisen, sondern diese auch im Betrieb auf der Straße einhalten. VW habe gegenüber der Allgemeinheit und damit auch gegenüber jedem Käufer durch Erbringung formeller Nachweise vorgetäuscht, dass das Fahrzeug eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Abgasemission aufweise.

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