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Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Sinken die Potsdamer Kita-Gebühren weiter?

Der Elternbeirat verlangt nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts eine weitere Senkung. Auch andere interpretieren den Richterspruch so.

Potsdam - In Potsdam könnte die Preise für die Kita-Betreuung weiter sinken. Das zumindest leitet der Kita-Elternbeirat aus einem aktuellen letztinstanzlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ab. Laut dem Urteil hätten – anders als bisher praktiziert – die Grundstücks- und Gebäudekosten der Kitas nicht in den Kalkulation für die Elternbeiträge zu suchen, sagte Beiratssprecher Robert Witzsche den PNN am Mittwoch. Das müsse die Stadt bei der aktuellen Erarbeitung einer neuen Beitragsordnung beachten. Das Rathaus hatte dies in der Vergangenheit abgelehnt, auch mit Blick auf Mehrkosten in Millionenhöhe. 

Doch das OVG urteilte nun laut einer Gerichtssprecherin, dass Gemeinden den freien Trägern die notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke erstatten müssen – und dies auch nicht mit Elternbeiträgen verrechnet werden darf. Anlass war ein Fall aus Neuruppin. „Der Einrichtungsträger soll unabhängig von anderen Einnahmequellen von sämtlichen Kosten freigestellt werden, die sich auf die Bewirtschaftung und Erhaltung des Gebäudes und Grundstücks beziehen“, so das Gericht in einer Erklärung zu dem Urteil. 

Der Elternbeirat will mit der Stadt Potsdam sprechen

Der Kita-Elternbeirat sieht sich damit in seiner Ansicht bestätigt, dass das Landes-Kitagesetz die Gebäude- und Grundstückskosten einzig bei den Städten und Gemeinden verortet – und eben nicht in den Elternbeiträgen. Man warte nun laut Witzsche auf das schriftliche OVG-Urteil: „Dann werden wir uns mit der Stadtverwaltung erneut zu diesem Thema verständigen.“ Es gehe auch um mögliche weitere Rückerstattungsansprüche. 

Schon aktuell zahlt die Stadt bekanntlich freiwillig rund 45 Millionen Euro an Potsdamer Eltern zurück, weil die Kita-Gebühren über Jahre hinweg zu hoch angesetzt waren. Die Höhe der Beiträge war auch Mitte 2018 gesenkt worden. Gleichwohl hatte es über das Thema, wer die Gebäudekosten trägt, immer wieder auch Streit mit den privaten Kita-Trägern gegeben. Auch dort registrierte man das Urteil mit Interesse. „Da der Träger Anspruch auf alle Gebäudebewirtschaftungskosten seiner Kita hat und nicht mit anderen Zuschüssen und Elternbeiträge verrechnen darf, dürften im Umkehrschluss die Liegenschaftskosten nicht von Eltern mitgetragen werden“, sagte zum Beispiel ein Sprecher des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks (EJF) den PNN auf Anfrage. 

Ohnehin muss die Stadt gerade die Kita-Beiträge neu berechnen: Das Jugendministerium hatte wie berichtet gerügt, dass das Rathaus als Bemessungsgrundlage für die Kitabeiträge jene Kitas mit dem niedrigsten Betriebskostensatz nehmen muss. Auch das ist in den aktuellen Gebühren noch nicht abgebildet. Allerdings gehe man angesichts des aktuellen Urteils davon aus, dass sich zunächst keine Auswirkungen ergeben würden, , sagte eine Stadtsprecherin: „Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung wird eine erneute Prüfung stattfinden, ob sich Auswirkungen ergeben.“

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