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Der operative Eingriff liegt mehr als vier Jahre zurück. Im Oktober wird das Urteil erwartet.

© dpa

Urteil am Potsdamer Landgericht erwartet: Verbrennungen nach Schönheits-OP: Patientin verklagte Klinik

Eine Frau ließ sich in der Klinik Sanssouci Potsdam operieren. Doch während der Schönheits-OP soll die Patientin starke Verbrennungen am Gesäß-Bereich erlitten haben, deswegen verklagte sie die Klinik. Die wies die Vorwürfe bisher zurück.

Potsdam - Nach einer aus dem Ruder gelaufenen Schönheitsoperation sollte am Potsdamer Landgericht diese Woche eine etwas ungewöhnliche Frage geklärt werden: Wie heiß kann eigentlich eine Wärmematratze für Patienten werden? Selbst eine Expertin vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) in Berlin war dafür anwesend – samt einem Gutachten, für das sie zusammen mit einem als Versuchsperson ausgewählten Kollegen einen Tag die Matte getestet hatte.

Der Hintergrund klingt schmerzhaft: Seit mehr als zwei Jahren ist an dem Gericht ein Verfahren anhängig, bei dem eine Berlinerin die Klinik Sanssouci Potsdam in der Helene-Lange-Straße verklagt, weil sie bei einer Operation schwere Verbrennungen am Gesäß-Bereich erlitten hat. Mindestens 50 000 Euro Schmerzensgeld will sie laut ihrem Anwalt erstreiten.

Wurde der Strom fehlgeleitet?

Der Eingriff liegt schon mehr als vier Jahre zurück. Es ging um eine Bauchdeckenstraffung für knapp 8000 Euro, bei der Fett und überschüssige Haut entfernt wird. Benötigt wird dazu auch ein Hochfrequenzgerät: Das lässt durch den Patienten 300-Kilohertz-Wechselstrom fließen, der verhindern soll, dass beim Operieren zu viel Blut austritt. Der Anwalt der Klägerin geht davon aus, dass der Strom bei seiner Mandantin fehlgeleitet wurde, was zu den starken Verbrennungen führte.

Die Klinik hat die Vorwürfe vor Gericht bisher zurückgewiesen – und auf Unregelmäßigkeiten bei der Wärmematratze verwiesen, auf der die Patientin lag. Deswegen wurde im Verlauf des zwischendurch monatelang pausierenden Verfahrens – der Richter der Gerichtskammer wechselte – auch die BAM-Experten für eine Expertise beauftragt. Diese führten allerlei Tests mit der Matte durch, die mit heißer Luft erwärmt wird und auch über ein Warnsystem verfügt. Das Urteil der Experten fiel vor Gericht eindeutig aus: Wenn die Matte tatsächlich schuld gewesen wäre, hätte die Hitze nicht nur an einem Punkt für Verletzungen gesorgt, vielmehr hätte sich die Patientin in diesem Fall auch an der Schulter verbrennen müssen. Daraufhin versuchte der Anwalt der Klinik, doch noch zu einem Vergleich zu kommen – und entschuldigte sich erneut im Namen des Hauses. Doch die Klägerin ging darauf nicht ein. Ihr Anwalt sagte, nach der langen Verfahrensdauer wolle seine Mandantin endlich ein Urteil. Das soll nun am 12. Oktober gesprochen werden.

Ärztliche Behandlungsfehler müssen vom Patienten nachgewiesen werden

Verbraucherschützer und Patientenverbände kritisieren schon seit Jahren, dass Betroffene einen schweren Stand gegenüber Ärzten haben – denn ärztliche Behandlungsfehler müssen vom Patienten nachgewiesen werden. So sind in dem geschilderten Fall die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Ärzte längst eingestellt worden.

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