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Landeshauptstadt: Unterschriften gegen die Garnisonkirche

Das fünfte Bürgerbegehren in Potsdam seit der Wende soll mitten im Wahlkampf stattfinden

Potsdam steht vor dem fünften Bürgerbegehren seit der Wende 1989: In diesem Jahr sollen die Potsdamer mit ihrer Unterschrift voraussichtlich darüber entscheiden, ob die Stadt die Garnisonkirchen-Stiftung verlassen soll. Damit will die Bürgerinitiative „Potsdam ohne Garnisonkirche“ den geplanten Wiederaufbau der 1968 abgerissenen Innenstadt-Kirche nachhaltig torpedieren. Die PNN beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Bürgerbegehren?

Laut Kommunalverfassung des Landes können die Einwohner einer Stadt ein Bürgerbegehren beantragen – und zwar über eine „Gemeindeangelegenheit“, über die die Stadtverordnetenversammlung auch entscheiden kann. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen laut Stadtsprecherin Christine Weber rund 13 500 Potsdamer ihre Unterschrift geben – das sind zehn Prozent aller wahlberechtigten Potsdamer. Dabei muss laut Gesetz jeder Unterstützer seinen vollständigen Namen, seinen Geburtstag, seine Adresse und das Datum seiner geleisteten Unterschrift angeben. Insgesamt stehen für das Bürgerbegehren zwölf Monate Zeit zur Verfügung. Kommt die nötige Unterschriftenzahl zusammen, müssen sich die Stadtverordneten mit dem Bürgerbegehren beschäftigen: Würden sie dabei gegen den Austritt Potsdams aus der Garnisonkirchen-Stiftung stimmen, kommt es zum Bürgerentscheid. Dabei kann über die gestellte Frage nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Wenn dann mindestens 25 Prozent aller stimmberechtigten Potsdamer zustimmen und mit ihrem Ja eine Mehrheit bilden, ist der Entscheid erfolgreich und gilt als gefasster Beschluss.

Wann beginnt das Bürgerbegehren?

Die Bürgerinitiative will noch vor der Kommunalwahl mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen, wie ihr Sprecher, der Potsdamer Student Simon Wohlfahrt, am Freitag sagte. Einen genauen Starttermin gebe es aber noch nicht, es werde aber wohl im Frühjahr sein. Auch die nötigen Kosten von mehreren Tausend Euro will man bis dahin beisammenhaben. Ziel sei es, die Stadt zu bewegen, „die Notbremse zu ziehen und das Projekt zu stoppen“. Dieses Jahr sei dafür wegen der anstehenden Wahlkämpfe zur Kommunal- und Landtagswahl ideal, sagte Wohlfahrt. Die Initiative wolle dabei auch Stände von sympathisiserenden Parteien und Wählergruppen nutzen. Unter anderem will sich die Linke beteiligen, wie Kreischef Sascha Krämer sagte: „Schon allein damit der Oberbürgermeister und sein konservatives Lager erkennen, wie die Stimmung in dieser Stadt ist.“ Das Projekt ist unter anderem umstritten, weil Gegner die Barockkirche in der Tradition des Militarismus verorten und die Nationalsozialisten am 21. März 1933, dem sogenannten Tag von Potsdam, dort den Brückenschlag und die Verbindung zum alten Preußentum inszenierten. Die Befürworter der Kirche argumentieren unter anderem mit ihrer städtebaulichen Bedeutung.

Ist das Bürgerbegehren zulässig?

Bei Bürgerbegehren gibt es rechtliche Grenzen – doch der Verwaltungsrechtler Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam geht davon aus, dass die von der Initiative derzeit favorisierte Fragestellung rechtlich zulässig ist. So müssten bei einem Begehren laut Gesetz die Kosten der verlangten Maßnahme und die beabsichtigte Deckung genannt werden. „Dies aber dürfte keine Probleme bereiten, weil der Austritt aus der Stiftung nicht zu Zusatzkosten führen dürfte“, sagte Schmidt den PNN auf Anfrage. Auch ein weiterer Fallstrick ist aus seiner Sicht umschifft: So dürfen sich Bürgerbegehren nicht direkt auf länger als acht Wochen zurückliegende Beschlüsse von Gemeindeparlamenten beziehen – in diesem Fall wäre das die bereits im Mai 2008 gefasste Entscheidung des Stadtparlaments zum Beitritt Potsdams zur Stiftung Garnisonkirche. „Es geht nun aber nicht um die Aufhebung des Beschlusses, sondern wieder um den Austritt aus der Stiftung“, sagte Schmidt. Ob die Fragestellung des Bürgerbegehrens zulässig ist, prüfen laut Stadtsprecherin Weber das Rechtsamt und der Kreiswahlleiter.

Wie verhalten sich Stiftung und Stadt?

Die Garnisonkirchenstiftung wollte sich zu dem Bürgerbegehren am Freitag nicht weiter äußern. Stadtsprecher Stefan Schulz sagte, Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) stehe nach wie vor zur Mitgliedschaft der Stadt in der Stiftung. Diese hatte angekündigt, noch in diesem Jahr mit dem Wiederaufbau beginnen zu wollen. Die Bürgerinitiative „Potsdam ohne Garnisonkirche“ forderte am Freitag, während der Zeit des Bürgerbegehrens auf Bautätigkeiten zu verzichten, um das Votum der Potsdamer abzuwarten.

Welche Bürgerbegehren gab es schon?

Das erste Bürgerbegehren in Potsdam 1998 führte – nach einem anschließenden Bürgerentscheid – zur Abwahl des damaligen Oberbürgermeisters Horst Gramlich (SPD). 2000 scheiterte ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Brandenburgischen Philharmonie Potsdam an formalen Punkten. Erfolgreich war hingegen 2000 ein von den Linken initiiertes Bürgerbegehren zur Rettung des Treffpunkts Freizeit. Ein weiteres Bürgerbegehren der Linken für einen freien Uferzugang am Griebnitzsee scheiterte vor vier Jahren, weil nicht genügend gültige Unterschriften zusammenkamen.

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