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Landeshauptstadt: Uni kann am Neuen Palais bauen

Bauausschuss für Neubauten – will aber Ersatz für wegfallende Sportflächen

Sanssouci - Die Pläne für mehrere Universitäts-Neubauten der philosophischen Fakultät am Neuen Palais haben eine wichtige politische Hürde genommen: Mit deutlicher Mehrheit billigte der Bauausschuss am Dienstagabend einen von der Schlösserstiftung, dem Landesamt für Denkmalschutz, der Universität Potsdam und dem Landeswissenschaftsministerium verhandelten Rahmenplan für die Investition von bis zu 120 Millionen Euro auf dem sogenannten Westpark gebilligt. Die Neubauten mit insgesamt 26 200 Quadratmetern sollen schrittweise bis zum Jahr 2020 entstehen. Die zu DDR-Zeiten für die ehemalige Pädagogische Hochschule errichteten Gebäude und weitere teils nach 1990 entstandene Baracken sollen nach und nach abgerissen werden.

Gleichsam votierte der Ausschuss für einen Begleittext der SPD-Fraktion, der dem Vertragstext angefügt werden soll. Dazu erklärte Ausschusschef Rolf Kutzmutz (Linke): „Der Inhalt dieses Begleittextes kann von der Landeshauptstadt gegenüber den Vertragspartnern vorgebracht werden.“ In dem Begleittext heißt es: „Alle Sportflächen sollen in der näheren Umgebung vollständig ersetzt werden.“ Für die nördlich der Lindenallee gelegenen Flächen solle die Verlagerung an die Kaiser-Friedrich-Straße angestrebt werden. Land und Stadt sollen sich zudem intensiv um die Verlagerung der südlich gelegenen Sportflächen bemühen. Ferner dürfe die Kapazität der Studentenwohnheime vor Ort nicht verringert werden.

Hintergrund ist die Tatsache, dass die Vereinbarung auch den Umbau von drei Wohnheimen an der Kaiser-Friedrich-Straße beinhaltet, die in der Höhe abgestuft werden sollen. Dazu erklärte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann, die drei Wohnblöcke könnten so verändert werden, dass sie die gleiche Kapazität behalten „ohne achtstöckig sein zu müssen“.

Hinsichtlich der Verlagerung der Sportflächen, die vom Universitätssportclub genutzt werden, sieht die Stadt indessen die Universität in der Pflicht. Nach Paragraf 5 Absatz 2 des Sportstättengesetzes muss Ersatz für überbaute Sportflächen geschaffen werden – „durch den Verursacher“, so Goetzmann: „Verantwortlich wäre somit die Universität.“ So laute zumindestens die Rechtsauffassung der Stadt. Guido Berg

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