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Vermutlich das Drücken eines falschen Knopfes führte im September 2019 auf dem Potsdamer Oktoberfest zu dem tödlichen Unfall. 

© Kay Grimmer

Unfall auf Potsdamer Oktoberfest: Tödlicher Karussell-Sturz wieder vor Gericht

Die Angeklagte Sandra H. aus Kleinmachnow hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Der Fall wird Anfang 2022 vor dem Amtsgericht verhandelt.

Von Matthias Matern

Potsdam - Beim Potsdamer Oktoberfest vor zwei Jahren war eine junge Frau gestorben – der Fall wird 2022 erneut vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt. „Die Angeklagte hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt“, sagte Gerichtssprecher Oliver Kramm am gestrigen Dienstag. Ende Februar/Anfang März will das Gericht voraussichtlich darüber verhandeln.

Angeklagt ist wie berichtet die 49 Jahre alte Mitarbeiterin des Fahrgeschäfts „Playball“, Sandra H., wegen fahrlässiger Tötung. Die Frau aus Kleinmachnow soll laut Anklage am Sonntagnachmittag des 29. September 2019 versehentlich einen falschen Knopf gedrückt haben, woraufhin sich das Karussell ohne den üblichen Warnton in Bewegung gesetzt habe. Die 29 Jahre alte Mitarbeiterin Andrada C. hielt sich zu diesem Zeitpunkt mit ihrem gleichaltrigen Freund Grigore C. auf der Plattform des Fahrgeschäfts auf, um die Sicherheitsbügel der Kabinen zu überprüfen. 

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Andrada C. fiel mehrere Meter in die Tiefe

Trotz Rufen soll die 49-Jährige die beiden nicht bemerkt haben. Während sich der Mann noch in Sicherheit bringen konnte, soll die 29-Jährige nach mehreren Umdrehungen gegen ein Geländer und dann zu Boden geschleudert worden sein. Sie fiel mehrere Meter in die Tiefe und erlitt tödliche innere Verletzungen. Sie verstarb noch an der Unfallstelle. Nach dem Vorfall wurde das Fest vorerst geschlossen, aber bereits am nächsten Tag wieder eröffnet.

Die 49-jährige Angeklagte hatte einen Strafbefehl für zehn Monate Haft auf Bewährung erhalten. Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren. Dabei darf nur eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung festgesetzt werden. Im Prozess ist das Gericht nun nicht an den Strafbefehl gebunden. Nimmt die Angeklagte den Einspruch zurück, würde dieser aber gültig werden – es käme dann nicht zum Prozess. (mit dpa)

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