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Der Turm der Garnisonkirche wird überwiegend mit Steuergeld bezahlt.

© Ottmar Winter PNN

Update

Umstrittener Wiederaufbau der Garnisonkirche: Bundesrechnungshof kritisiert Millionenzuschuss

Der Bundesrechnungshof hat die Förderung für den Wiederaufbau der Garnisonkirche geprüft. Das Ergebnis ist für die Beteiligten wenig schmeichelhaft. Weitere Zahlungen sollen nun "umfassend geprüft" werden.

Potsdam - Die Millionenförderung aus Steuermitteln für den umstrittenen Wiederaufbau der Garnisonkirche wird vom Bundesrechnungshof gerügt. Das Ergebnis der vor gut einem Jahr eingeleiteten Prüfung stellt der fördernden Behörde, der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien - seinerzeit Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU)  - ein schlechtes Zeugnis aus.

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Die Rechnungsprüfer erheben auch einige Forderungen, die Konsequenzen für die Wiederaufbaustiftung haben dürften. Interessant ist auch der Zeitpunkt: Der Bundesrechnungshof gab seine Beurteilung bereits Ende November ab. Eine Woche später erklärte die Stiftung den faktischen Verzicht auf den Wiederaufbau des Kirchenschiffs.

Mittel der Stiftung reichen weder für Turm noch für Kirchenschiff, so die Rechnungsprüfer

Der Bundesrechnungshof ist eine unabhängige Behörde, die nicht der Regierung unterstellt ist. Sie prüft die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Allerdings hat der Bundesrechnungshof keine Weisungsbefugnis. Er kann also eine Förderung nicht selbst stoppen.

Konkret stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Mittel der Stiftung bei Weitem nicht ausreichen - weder für den Aufbau der gesamten Kirche noch für den Turm. „Um dennoch Fördermittel des Bundes zu erhalten, unterteilte die Stiftung das Vorhaben in zwei Bauphasen“, heißt es. Für den Bundesrechnungshof liege „eine zuwendungsrechtlich nicht gestattete Anfinanzierung vor, weil bei der Grundvariante die städtebauliche Funktion des Turms nicht erfüllt werden konnte“. Die Förderbehörde habe zu keiner Zeit die Finanzkraft der Stiftung ausreichend aufgeklärt. „Die Angaben der Stiftung zu ihrer finanziellen Situation sind widersprüchlich.“ Eine Teilung der Baumaßnahme in nicht für die Zielerreichung geeignete Teilprojekte sei zuwendungsrechtlich nicht zulässig.

Rechnungshof fordert Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Stiftung

Wie berichtet hatte der Bund nach einer ersten Bewilligung von 12 Millionen Euro für den Wiederaufbau der Garnisonkirche im Oktober 2017 weitere 8,25 Millionen Euro im Juni 2021 bewilligt. Aus dem Bundeshaushalt 2021 stehen zusätzlich 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Einstieg in die Förderung durch den Bund wurde 2013 auch damit begründet, dass ein „national bedeutsames Bauwerk“ wiederhergestellt werde. Das Geld fließt nur in die sogenannte Grundvariante des Turms - also ohne Schmuckelemente, Trophäen, Glocken oder ähnliches. „Dafür waren zuletzt 36 Millionen Euro veranschlagt“, hatte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Ende 2020 mitgeteilt.

Der Bundesrechnungshof fordert nun, dass die BKM die Vermögensverhältnisse der Stiftung aufkläre, dass sie klärt, wie hoch der verbleibende Förderbedarf für die Fertigstellung der Grundvariante sowie die Turmhaube ist und dass sie Mittel für die Turmhaube erst bewilligt, wenn die Stiftung nachweisen kann, dass sie über genügend Mittel für die Fertigstellung des Turms verfügt. Kritiker des Projekts hatten sich schon durch die Prüfung des Bundesrechnungshofs bestätigt gesehen und Konsequenzen gefordert.

Die Stiftung selbst reagierte am Donnerstagnachmittag zurückhaltend. Man nehme die Prüfung der durch die BKM vorgenommenen Zuwendungen für den Wiederaufbau des Potsdamer Garnisonkirchturms durch den Bundesrechnungshof (BRH) zur Kenntnis, hieß es. "Die Stiftung ist überzeugt davon, dass BKM die zuwendungsrechtlichen Vorschriften beachtet, sie das ihr eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt und dadurch den wiederholt bestätigten parlamentarischen Willen des Haushaltsgesetzgebers umgesetzt hat." 

Die Stiftung arbeite konzentriert und aktiv am Wiederaufbau des Garnisonkirchturms sowie an der angestrebten Aufarbeitungs- und Versöhnungsarbeit. "Für diese große Doppelaufgabe hat die Stiftung bisher beachtliche Mittel einwerben können." Sie sehe sich zugleich vor der Aufgabe, diese Bestrebungen fortzuführen. "Hinsichtlich der besonderen Geschichte der Garnisonkirche wird deutlich, dass es mehr als gute Gründe gibt, eine Förderung dieses exponierten Lernortes preußischer, deutscher und europäischer Geschichte durch BKM zu realisieren, fortzuführen und weitere Partnerinnen und Partner dafür zu gewinnen."

Inzwischen gibt es seit dem Regierungswechsel im Bund eine neue  Kulturstaatsministerin: Ein Sprecher von  Claudia Roth (Grüne) sagte, diese habe die Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofs „zur Kenntnis genommen“. Wegen zwischenzeitlich eingetretener Mehrkosten bei dem Projekt seien weitere 4,5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 „etatisiert“ worden. Die Kulturstaatsministerin werde auf Basis der eingereichten Antrags- und Bauunterlagen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine weitere Bewilligung der 4,5 Millionen Euro „umfassend prüfen“, so der Sprecher.  (mit epd)

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