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Matthias Klipp steht wieder in der Kritik.

© M. Thomas

Umstrittener Hausbau von Potsdams Baudezernenten Klipp: Ein Fall für die Staatsanwaltschaft

Obwohl die Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes Brandenburg an Klipps privaten Hausbau nichts zu beanstanden hatte, bleiben Zweifel. Nun prüft auch die Staatsanwaltschaft den Fall.

Potsdam – Der private – und zu groß ausgefallene – Hausbau des Potsdamer Baubeigeordneten Matthias Klipp (Grüne) ist jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Die Potsdamer Ermittlungs- und Anklagebehörde wertet die Vorgänge nun aus. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage.

Anlass für das Vorgehen der Ermittler ist ein PNN-Bericht über Klipps Aussagen zu seinem Hausbau. Denn die stehen im Widerspruch zu einem Prüfbericht der Obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes Brandenburg und deren Angaben zum Hergang des Genehmigungsverfahrens für den Hausbau.

Widersprüche bei Klipps Eidesstattlicher Versicherung

Konkret geht es um eine von Klipp an mehrere Medien ausgereichte Eidesstattliche Versicherung. Mit dieser Erklärung, unterzeichnet am 23. Juni, ging Klipp vor Gericht im Eilverfahren gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung über seinen Hausbau vor. „In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt“, erklärte er „zur Vorlage bei Gericht“ die Vorgänge um seinen Hausbau. Genau diese Erklärung könnte für ihn nun zum Problem werden.

Denn der von der Landesaufsicht amtlich festgestellte Verfahrenshergang im Potsdamer Rathaus bei der Baugenehmigung für Klipps Haus stellt sich ganz anders dar, als in Klipps Eidesstattlicher Versicherung. Eine falsche Versicherung an Eides Statt ist ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldbuße bestraft wird. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte, der Fall werde jetzt geprüft, ein offizielles Ermittlungsverfahren sei aber noch nicht eingeleitet. Anhand der Aktenlage im Fall Klipp stellte die Oberste Landesbauaufsicht fest, dass Klipps Haus neun Quadratmeter zu groß gebaut worden ist. In der Eidesstattlichen Versicherung vom 23. Juni behauptete Klipp, dass sein Haus nur „fünf Quadratmeter über den textlichen Festsetzungen des B-Planes lag“.

Widersprüche in der Darstellung

Zudem gibt es Differenzen bei der Darstellung des Genehmigungsverfahrens: Klipp hat in seiner Eidesstattlichen Versicherung erklärt, dass ihm am 3. März 2014 von der Unteren Bauaufsicht in einem Schreiben mitgeteilt worden sei, dass die – laut ihm angeblich irrtümlich – einberechneten 37 Quadratmeter öffentliche Straße nicht für die Festlegung der Baulandgröße hätten einbezogen werden dürfen.

Am 3. März aber hatte Potsdams Bauaufsicht, so stellte es die Landesbehörde fest, nur den Eingang des Bauantrags bestätigt. Und die Oberste Bauaufsicht erklärte in ihrem Abschlussbericht zu Klipps Baugenehmigung: „Mit Schreiben vom 24. März 2014 teilte die untere Bauaufsichtsbehörde den Bauherren das Ergebnis der planungsrechtlichen Stellungnahme mit und forderte die Bauherren auf, die Bauvorlagen zu ändern.“ Es ging darum, dass Klipp den Bauantrag wegen der überschrittenen Grundflächenzahl nachbessern musste. Daneben gibt es Widersprüche bei der Darstellung über die Größe des von ihm erworbenen Flurstückes einer „Privatstraße“.

Neun Quadratmeter größer

Wie berichtet hatte die Oberste Bauaufsicht des Landes grundsätzlich festgestellt, dass Potsdams Bauaufsicht ihren Chef Klipp zu Recht von den Bestimmungen des Bebauungsplans befreit hat – und die Prüfung wie auch die Ermessensentscheidung am Ende rechtlich sauber waren.

Nach den Vorgaben des Bebauungsplans hätte Klipps Haus nur 160 Quadratmeter statt nun 169 Quadratmeter groß sein dürfen. Grundlage dafür ist die Grundflächenzahl (GRZ). Demnach dürfen 15 Prozent des Grundstücks bebaut werden. Bei Klipps Bau beläuft sich die GRZ – das bestätigte jetzt auch die Landesbehörde – aber nun auf 15,9 Prozent. Ursache war, dass Klipp bei dem Bauantrag in die für die Hausgröße anrechenbare Fläche ein von ihm miterworbenes 37 Quadratmeter großes Stück öffentliche Straße einbezogen hat. Nach Klipps Aussagen war das ein Irrtum. Später befreite ihn die Bauaufsicht von den Auflagen des Bebauungsplanes.

Auch das Rathaus Potsdam prüft den Fall

Eine am Montag gestellte PNN-Anfrage blieb auch bis Freitagmittag unbeantwortet. Die PNN wollten von ihm wissen, wie er die Widersprüche zwischen seiner Eidesstattlichen Versicherung und der Darstellung der Landesbehörde erklären könne. Zudem fragte die PNN, ob er schon vor März 2014 vom Rathaus auf das nicht einrechenbare öffentliche Straßenstück hingewiesen wurde.

Hintergrund sind PNN-Recherchen über das Vorgehen des Rathauses in dem Fall. Demnach prüft eine Arbeitsgruppe des Rathauses, die in dem Fall intern ermittelt, die Vorgänge um das zu groß gebaute Haus. Arbeit gibt es genug – auch weil der Hauptausschuss seinen Fragenkatalog in der Causa Klipp nicht vollständig beantwortet sah und das Rathaus zur nächsten Sitzung des Gremiums am 2. September Antworten nachreichen muss.

Zudem geht die Arbeitsgruppe der Frage nach, ob Klipp sogar früher, also noch bevor er den Bauantrag im März 2014 stellte, darüber informiert war, dass die Straße nicht einberechnet werden darf. Dann hätte er nämlich von Beginn an ein deutlich zu großes Haus beantragt.

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Worum es bei den Vorwürfen um Klipps privaten Hausbau geht - ein Überblick >>

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