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Hat eine merkwürdige SMS an einen PNN-Redakteur geschickt: Matthias Klipp, Beigeordneter für Bauen in Potsdam.

© Manfred Thomas

Umstrittener Hausbau des Baubeigeordneten in Potsdam: Klipps Verlangen

Der Baubeigeordnete Matthias Klipp steht wegen seines privaten Hausbaus in Potsdam in der Kritik. Nun forderte der Stadtpolitiker von Oberbürgermeister Jakobs Auskunft darüber, wer aus der Verwaltung Informationen über sein Haus an die PNN gegeben hat. Ein einmaliger Vorgang.

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Potsdams Baubeigeordneter Matthias Klipp (Grüne) hat versucht, Auskunft über Informationen aus der Stadtverwaltung an die Presse über seinen Hausbau zu erzwingen – und zwar von der Rathausspitze selbst. Nach PNN-Recherchen geht es um einen bisher einmaligen Vorgang im Rathaus, der sich auch gegen die eigenen Mitarbeiter der Bauverwaltung richtet.

Klipp verlangte Auskunft von Jakobs und Exner

Konkret soll Klipp über seinen Anwalt per Brief von Oberbürgermeister Jann Jakobs und seinem Vize, Finanzdezernent Burkhard Exner (beide SPD), Auskunft verlangt haben, wer genau aus der Verwaltung den PNN Informationen erteilt hat über seinen Hausbau. Es geht um einen Bericht dieser Zeitung, wonach die Bauverwaltung bestätigt hat, dass Klipps Haus neun Quadratmeter größer ist als nach den Vorgaben des Bebauungsplanes erlaubt. Demnach hätte Klipps Haus nur 160 Quadratmeter groß sein dürfen, tatsächlich ist es – wie der Baudezernent einräumte – 169 Quadratmeter groß.

Doch Klipp biss mit seinem Auskunftsverlangen bei der Stadtspitze offenbar auf Granit. Dem Vernehmen nach soll die Stadtspitze signalisiert haben, dass sie derlei nicht dulde. Dabei geht es auch um die Signalwirkung an die Mitarbeiter. Jedenfalls soll Klipp nach PNN-Informationen die Schreiben zurückgezogen haben. Er selbst sagte auf Anfrage zu dem Schreiben nur: „Kein Kommentar.“

Größere Fläche für das Haus: Laut Klipp ein Irrtum

Klipp hatte beim Kauf des Baugrundstücks Ende 2013 auch 37 Quadratmeter öffentlicher Straße erworben. Diese Fläche bezog er bei den Planungen für seinen Hausbau ein – was rechtlich nicht zulässig und laut Klipp ein Irrtum war. Fraglich ist, wie dieser Irrtum möglich war, wenn doch Grundbuchdaten für ein Grundstück vorlagen, das Klipp wenige Monate vor Baustart erst gekauft hatte. Durch diesen Irrtum wurde die Grundfläche für das Haus zu groß berechnet. Grundlage dafür ist die Grundflächenzahl (GRZ). Demnach dürfen 15 Prozent des Grundstücks bebaut werden. Bei Klipp liegt die GRZ bei 15,9 Prozent, das Haus ist 5,7 Prozent zu groß. Die Bauaufsicht legalisierte die Abweichung im Zuge der im Frühjahr 2014 erteilten Baugenehmigung per Befreiung und sprach von einem üblichen Prozedere. Klipp habe, heißt es unisono, keinen Einfluss darauf genommen.

Zum Vorwurf, er habe von Beginn an zu groß geplant, hatte Klipp den PNN bereits gesagt: Hätte er dies tun wollen, hätte er die von der Bauaufsicht bei Baugenehmigungen tolerierte Abweichung der Hausgröße von zehn Prozent voll ausgereizt. Dass gerade er als Chef der Bauaufsicht besonders penibel auf die Einhaltung der B-Plan-Regeln hätte drängen müssen, also auf 15 Prozent Bebauung ohne eine Kommastelle dahinter – das sieht Klipp nicht. Vielmehr hatte der Grünen-Politiker erklärt: Er habe unabhängig von seinem Amt für sich das Recht in Anspruch genommen, das jedem anderen privaten Bauherrn in Potsdam zusteht. Vielmehr hätte sein Haus, so wie es seinem Architekten von der Bauaufsicht signalisiert worden war, 165 Quadratmeter groß sein dürfen – das wäre mit einer Grundflächenzahl von 15,3 Prozent eine übliche Abweichung und per Abrundung im normalen Genehmigungsverfahren ohne Befreiung erlaubt worden.

Matthias Klipp ist am heutigen Mittwochabend ab 19.30 Uhr zu Gast bei einem Gesprächsabend mit Lutz Boede, Fraktionsgeschäftsführer der Wählergruppe Die Andere, im Babelsberger „Nowawes“

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Warum es sich bei dem Streit um den Hausbau um keine Lappalie handelt. Ein Kommentar >> 

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