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Uferweg in Groß Glienicke: Gerichtsentscheid verzögert sich

Der Uferweg am Groß Glienicker See kommt nicht voran. Zwar hat das Land drei weitere Anrainer enteignet, doch für einen Gerichtsentscheid über die Rechtmäßigkeit gibt es nicht mal einen Termin.


Potsdam -  Seit Jahren ringt Potsdam um einen freien Uferweg am Groß Glienicker See. Nun zeigt sich, dass eine Entscheidung wohl noch auf sich warten lässt. Wie berichtet hatte ein Anlieger gegen die Entscheidung des Landes geklagt und vor dem zuständigen Landgericht Neuruppin verloren. Die Enteignungsbehörde des Landes hatte zuvor verfügt, dass der Eigentümer ein öffentliches Wegerecht am Ufer ins Grundbuch eintragen lassen muss. Für die Berufungsverhandlung ist das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) zuständig. 

Doch das wird wohl erst im nächsten Jahr überhaupt einen Termin für eine erste Entscheidung in einem Klageverfahren gegen die Enteignung eines Anrainers bestimmen. Das teilte das Gericht auf PNN-Anfrage mit. Aus Sicht des Vorsitzenden des Senats sei das Verfahren sehr aufwändig. Gegenwärtig liefen noch Stellungnahmefristen.

Um das Ufer des Glienicker Sees wird seit Jahren gestritten.
Um das Ufer des Glienicker Sees wird seit Jahren gestritten.

© Andreas Klaer

Anfang des Jahres war das Rathaus noch davon ausgegangen, dass das OLG im April 2020 den Fall verhandelt, hieß es seinerzeit in einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage des Stadtverordneten Andreas Menzel (BvB/Freie Wähler). Doch das war wohl zu optimistisch. Die Entscheidung des OLG wird wie berichtet als wegweisend auch für die anderen Streitfälle angenommen.

Enteignung der Hälfte der Sperrer entschieden

Unterdessen hat die Enteignungsbehörde drei weitere Entscheidungen zugunsten der Stadt getroffen, wie das Brandenburger Innenministerium auf PNN-Anfrage mitteilte. Damit hat die zuständige Behörde des Landes Brandenburg inzwischen die Enteignung von neun der 18 Seeanrainer entschieden, die den Uferweg sperren. Allerdings haben die Betroffenen gegen sämtliche Bescheide bereits geklagt. Somit sind die Enteignungen noch nicht rechtskräftig.

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Die erste Entscheidung hatte die Landesbehörde im Dezember 2017 getroffen. Ursprünglich waren sogar 19 Verfahren eingeleitet worden. Doch einer der Sperrer hatte im vergangenen Jahr sein Grundstück in der Seepromenade verkauft. Für diesen Fall besaß die Stadtverwaltung ein Vorkaufsrecht.

Der Uferweg ist seit mehr als zehn Jahren an mehreren Stellen gesperrt. Die Stadt Potsdam hält an der Durchsetzung eines freien Wegs am Groß Glienicker Seeufer fest. Nachdem Versuche einer gütlichen Einigung mit den Sperrern gescheitert waren, setzt die Stadt seit mehreren Jahren auf den juristischen Weg. 

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