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Uferstreit in Potsdam: Neue Klage zum Uferstreit in Groß Glienicke

Im Streit um ein freies Ufer soll das Landgericht noch im August entscheiden

Groß Glienicke - Im seit Jahren währenden Streit um ein freies Ufer am Groß Glienicker See muss nun das Landgericht Neuruppin entscheiden. Die dortige, auf Enteignungsrecht spezialisierte Kammer für Baulandsachen soll Ende August darüber befinden, ob ein dort ansässiger Seeanrainer der Stadt Potsdam tatsächlich ein Wegerecht einräumen muss, das im Grundbuch verankert wird. Den Termin bestätigte ein Sprecher des Landesinnenministeriums den PNN jetzt auf Anfrage.

Das Verfahren ist nicht ganz überraschend: Nach einer Ende 2017 ergangenen Entscheidung der märkischen Enteignungsbehörde hat der betroffene Eigentümer wie erwartet Klage eingereicht. Damals hatte die beim Innenministerium angesiedelte Behörde in einem ersten von insgesamt 20 Enteignungsverfahren gegen Seeanrainer zugunsten der Kommune entschieden. Damit war der Stadt erlaubt, einen drei Meter breiten Uferweg anzulegen, der von Fußgängern, nicht aber von Radfahrern benutzt werden darf. Schon damals war man aber von einem langen Rechtsstreit ausgegangen.

Es existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan

Einige Anwohner halten den Uferweg am Groß Glienicker See bereits seit mehr als sieben Jahren teilweise gesperrt. Anders als am Griebnitzsee existiert für das Areal jedoch ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der einen öffentlichen Uferweg auf dem rund zwei Kilometer langen westlichen Seeufer vorsieht.

Daher fordert auch der Verein „Freies Groß Glienicker Seeufer“, dass die Enteignungsbehörde trotz des anstehenden Gerichtstermins auch die anderen 19 Verfahren schnell entscheidet. „Wir erwarten, dass zeitnah weitere Bescheide erlassen werden“, sagte der Vereinsvorsitzende Matthias Frey. Er bezieht sich unter anderem auf eine aktuelle Antwort des Petitionsausschusses im Landtag, den der Verein eigens angerufen hat, um das Verfahren zu beschleunigen. Doch der Ausschussvorsitzende Henryk Wichmann (CDU) äußerte nun in einer den PNN vorliegenden Antwort an den Verein durchaus Verständnis dafür, die See-Verfahren zunächst ruhend zu stellen. Denn dieses Vorgehen würde den Aufwand, auch für die Behörde, erheblich reduzieren. Der Innenministeriumsprecher erklärte lediglich, die anderen Verfahren würden noch dieses Jahr entschieden – „in Abhängigkeit von den vorhandenen Kapazitäten“.

Verfahren ist komplex

Wichmann wiederum schrieb, allgemein würden solche Verfahren wegen ihrer Komplexität und mehrfachen Einigungsbemühungen einen „überaus langen Zeitraum in Anspruch nehmen“, was der Ausschuss nicht beanstanden könne. Zu weiterer Kritik des Vereins am Agieren der Stadtverwaltung schreibt Wichmann, das Rathaus sei „durchaus ernsthaft bemüht“, das öffentliche Interesse an einer frei zugänglichen Uferregion mit den Interessen der privaten Anlieger in Übereinstimmung zu bringen. 

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