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Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass das räuberische Trio einen Helfer hatte.

© Ralf Hirschberger/dpa

Überfall in Golm: Vom Zeugenstand auf die Anklagebank

Die Staatsanwaltschaft klagt einen 20 Jahre alten Potsdamer Schüler als Wegbereiter für einen schweren Raub an. Indizien sprechen gegen ihn.

Von Carsten Holm

Potsdam - Kurz vor Mitternacht dringen drei maskierte mutmaßliche Täter am 1. August 2019 in eine Wohnung in Golm ein. Sie überfallen eine Runde von vier jungen Männern, die sich zum Kiffen und Wodkatrinken verabredet haben und wollen 30.000 Euro angebliche Schulden eintreiben. Sie haben es dabei ziemlich leicht: die Terrassentür steht offen. Ein mutmaßlicher Verräter im Quartett der Kiffer, der 20 Jahre alte Maximilian G., soll sie für die Täter offengelassen haben.

Dem Türöffner von Golm soll jetzt der Prozess gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft hat den Potsdamer Schüler vor dem Jugendschöffengericht als Gehilfen angeklagt, wie eine Sprecherin den PNN gestern auf Anfrage mitteilte. G. werden unter anderem eine Tatbeteiligung an schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Die Delikte sind mit einer Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bewehrt, sollte der Schüler nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, kann er glimpflicher davonkommen.

Vor dem Landgericht wird bereits gegen drei mutmaßliche Täter verhandelt. Der Haupttäter, der 36 Jahre alte Kraftfahrzeugmeister Stefan P., hatte wie auch seine Freundin, die 29 Jahre alte Gastronomiemitarbeiterin Gina F. und der 28-jährige Kraftfahrer Steven L. haben gestanden, die vier Männer überfallen zu haben. Stefan P. war sich sicher, dass der 17 Jahre alte Verkäufer Hugo R. ihm aus seinem Wohnzimmer eine Tasche mit 30.000 Euro Ersparnissen gestohlen hatte; sie wohnten damals im selben Mietshaus. Seine Mittäter glaubten ihm und wollten helfen, das Geld zurückzubekommen. R. stritt den Diebstahl energisch ab.

Wiedergutmachung mit "Schneeflocken"

Schon während der ersten Prozesstage verdächtigten Zeugen Maximilian G., mit den Tätern zu unter einer Decke zu stehen. So soll er den Abend in der Golmer Wohnung von Eike U. initiiert haben, angeblich, um eine Schuld wiedergutzumachen. Denn Hugo R. soll, wie er einräumte, am Bahnhof Griebnitzsee Drogen im Wert von 500 Euro an G. verkauft haben. Doch der legte ihn herein: oben auf einem Bündel Geldscheine lag ein echter Euro-Schein, darunter befand sich „Madagaskar-Geld“. Die Insel-Währung ähnelt Euro-Scheinen, 1000 Ariarys sind jedoch nur 25 Cent wert.

Maximilian G. versprach, bei dem Treffen in Golm am 1. August den Betrug wettzumachen und, wie die Kriminalpolizei bei der Auswertung des Chat-Protokolls in seinem Handy entdeckte, auch „Schneeflocken“ mitzubringen, was in der Szene als Synonym für Kokain gilt.

Nicht nur frische Luft kam herein

Die drei Freunde, die eigentlich nur in gemütlicher Runde kiffen wollten, wunderten sich darüber, dass Maximilian G. die Terrassentür aufließ, als er von draußen wieder ins Zimmer zurückkehrte. Er wolle nur lüften, soll er gesagt haben.

Es gab möglicherweise noch einen weiteren Grund. Denn plötzlich stürmten die drei mutmaßlichen Täter herein. Auch jetzt machte sich Maximilian G. verdächtig. Er war der einzige des Kiffer-Quartetts, den die Täter nicht mit Kabelbinder fesselten und nicht schlugen. Eines der Opfer hatte die Polizei alarmiert. Während die drei Täter über die Terrasse flüchteten, versuchte G., sich mit seinem Fahrrad aus dem Staub zu machen. Er wurde noch in der Nähe des Tatorts von einer Zivilstreife gestellt.

Wie paralysiert

Maximilian G. war am Mittwoch vergangener Woche von der 2. Großen Strafkammer als Zeuge geladen worden. Er hinterließ einen bemitleidenswerten, irritierenden Eindruck. Es ging um die Frage, ob er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wolle, weil gegen ihn ein Ermittlungsverfahren über seine Tatbeteiligung lief.

G. vermochte den Namen seines Berliner Verteidigers nicht zu nennen, auf den er im Internet gestoßen war. Der Vorsitzende Richter Jörg Tiemann half dem wie paralysiert wirkenden Schüler bei der Suche. G. telefonierte schließlich mit dem Anwalt und verweigerte dann die Aussage als Zeuge. Zuvor hatte Tiemann ihn gefragt, ob er Drogen genommen habe, weil er „etwas eigentümlich“ antworte. „Nein“, sagte Maximilian G.

Über die Maßen höflich verabschiedete er sich vom Gericht: „Ich bedanke mich bei Ihnen ganz herzlich, dass ich meinen Anwalt anrufen durfte.“

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