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Überfall am Jungfernsee: Verteidiger fordert Jugendstrafe für jüngsten Täter

Einer der Täter, die im Sommer 2017 eine Familie in deren Villa überfallen haben, war zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt. Dennoch beantragt sein Verteidiger die Verurteilung nach Jugendstrafe. Der Grund ist eine vorherige Straftat.

Innenstadt - Im Prozess um den Überfall am Jungfernsee hat der Verteidiger des zweiten Hauptangeklagten Jorge H. sein Plädoyer gehalten. Er beantragte am Mittwoch für seinen heute 23-jährigen Mandanten ein Urteil nach Jugendstrafrecht – was eine mildere Strafe bedeuten würde. Wie berichtet muss sich Jorge H. als einer von vier Angeklagten für einen brutalen Einbruchsüberfall auf eine Familie in der Bertinistraße im Juli 2017 verantworten. H. und der zweite Hauptangeklagte John R. hatten vor Gericht umfangreiche Geständnisse abgelegt, die sich mit den Schilderungen des als Zeugen vernommenen überfallenen Ehepaars weitgehend deckten.

Anders als für die anderen Angeklagten geht es für Jorge H. in dem Prozess am Potsdamer Landgericht auch um seine Beteiligung an einem früheren Einbruch in Wandlitz (Barnim) im Jahr 2013, kurz nach seinem 18. Geburtstag. Wenn über zwei Straftaten mit Tatzeiten in verschiedenen Altersstufen gleichzeitig geurteilt wird, sieht die deutsche Rechtsprechung vor, dass für beide Taten einheitlich entweder das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist. H.’s Strafverteidiger argumentierte nun – anders als der Staatsanwalt – für ersteres.

Bei der Abwägung geht es unter anderem darum, ob die spätere Tat eine Folge oder Fortsetzung der ersten ist. Das sah der Verteidiger als gegeben. Er verwies auf „erhebliche Parallelen“ zwischen den Taten – auch, was das Motiv des Angeklagten angeht. Jorge H. habe sich zwar zwischenzeitlich eine eigene Existenz aufgebaut, habe aber zurück in die Wohnung seiner Mutter ziehen müssen, der Anwalt sprach von einer „familiären Krisensituation“. Beide Taten seien aus einer Gruppe heraus geschehen. Es sei auch „nicht zu verkennen, dass die Straftaten von einer Unbekümmertheit und Sorglosigkeit geprägt waren“, die für Erwachsene untypisch seien, so der Verteidiger.

Verteidiger pocht auf eingeschränkte Straffähigkeit

Unabhängig davon müsse die Alkoholisierung der Hauptangeklagten zur Tatzeit berücksichtigt werden, forderte der Verteidiger weiter. Er sehe „Anzeichen dafür, dass die Straffähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen ist“. Er verwies unter anderem auf das teils chaotische Vorgehen während und nach der Tat. Berücksichtigt werden müsse auch die gezeigte Reue sowie das Geständnis.

Der Staatsanwalt hatte wie berichtet für Jorge H. neun Jahre und sechs Monate, für John R. neun Jahre, für den als Mittäter Angeklagten Florian G. drei Jahre Haft gefordert, für den vierten Angeklagten Nico N. Freispruch. Der Prozess wird am 16. April fortgesetzt.

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