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Nach dem tödlichen Unfall auf dem Fahrgeschäft „Playball“ ermittelte die Polizei

© Kay Grimmer

Tödlicher Rummel-Unfall in Potsdam: Unglück kommt vor Gericht

Vor einem Jahr kam auf dem Potsdamer Oktoberfest eine 29 Jahre alte Frau ums Leben. Nun muss sich deswegen eine Frau aus Kleinmachnow vor Gericht verantworten - wegen fahrlässiger Tötung.

Potsdam - Das tödliche Unglück auf dem Potsdamer Oktoberfest vor einem Jahr kommt nun vor Gericht. Ab nächsten Freitag muss sich deswegen eine 48 Jahre alte Kleinmachnowerin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Das gab das Gericht in seiner aktuellen Presserolle bekannt.

Das Unglück passierte am 29. September 2019

Die Frau hatte wie berichtet am 29. September 2019 auf dem Oktoberfest am Lustgarten das Fahrgeschäft „Playball“ bedient - und soll sich nach Überzeugung der Ermittler dabei nicht vergewissert haben, ob sich auf der sich drehenden Plattform mit sich ebenfalls drehenden zwölf Gondeln noch ungesicherte Personen befunden haben. "Sie habe versehentlich einen falschen Knopf gedrückt, worauf sich das Karussell ohne den üblichen Warnknopf in Betrieb gesetzt habe, obwohl noch zwei Mitarbeiter auf der Plattform gewesen seien", heißt es in dem Gerichtstext. 

Von diesem Fahrgeschäft stürzte eine 29-jährige Mitarbeiterin Ende September 2019 und starb.
Von diesem Fahrgeschäft stürzte eine 29-jährige Mitarbeiterin Ende September 2019 und starb.

© Katharina Wiechers

Es handelte sich um die damals 29 Jahre alte Rumänin Andrada C. und ihr gleichaltrigen Freund, auch ihre Alarmrufe bemerkte die Angeklagte aus Sicht der Ermittler nicht. Der Mann habe sich schließlich noch festhalten können, seine Freundin aber wurde von der Plattform gegen ein Geländer und von dort zu Boden geschleudert. Sie starb noch am Unfallort. Der Fall sorgte für Bestürzung in Potsdam.

Urteil am 30. Oktober?

Auf fahrlässige Tötung steht eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in der Rechtspraxis werden aber vielfach Bewährungsstrafen verhängt.  Ein Amtsgericht kann bis zu zwei Jahre Haft verhängen. Weitere Verhandlungstermine in dem Fall sind am 23. und 30. Oktober vorgesehen. 

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