zum Hauptinhalt
Verwandte, Kollegen und Potsdamer erinnerten mit Blumen und Kerzen an die gestorbene Rumänin.

© Ottmar Winter

Tödlicher Rummel-Unfall in Potsdam: Anklage wegen Fahrlässigkeit?

Im vergangenen Jahr kam auf dem Potsdamer Oktoberfest eine 29 Jahre alte Frau ums Leben. Jetzt stehen die Ermittlungen vor dem Abschluss.

Von Carsten Holm

Potsdam – Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des tödlichen Unglücks auf dem Potsdamer Oktoberfest am 29. September stehen kurz vor dem Abschluss. Dies sagte Pressesprecher Markus Nolte den PNN auf Anfrage. Das Gutachten des TÜV Rheinland zur Unfallursache sei eingegangen und sehr ergiebig, der Tathergang lasse sich genau rekonstruieren. Es stehe jedoch noch das rechtsmedizinische Gutachten über den Tod der 29 Jahre alten Rumänin Andrada C. aus.

Die Frau war Mitarbeiterin des von der Familie Meyer aus Stahnsdorf betriebenen Karussells „Playball“. Sie hielt sich wie berichtet mit ihrem gleichaltrigen Freund Grigore C. auf der Plattform des Fahrgeschäfts auf, um die Sicherheitsbügel der Kabinen zu überprüfen, als der „Playball“ plötzlich anfuhr. C. konnte sich in Sicherheit bringen, Andrada C. wurde von der Plattform geschleudert, stürzte einige Meter tief und starb noch an der Unfallstelle. 

Führte Bedienfehler zum Unglück?

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen die 47 Jahre alte Frau ein, die das Schaltpult des „Playballs“ vom Kassenhäuschen aus möglicherweise fehlerhaft bedient hatte. Ein Sachverständiger des Landesamts für Arbeitsschutz hatte das Unglück am Tag danach auf „technische und verhaltensbezogene Ursachen“ untersucht. Er erlaubte den Weiterbetrieb des Fahrgeschäfts – allerdings nur mit manueller Steuerung. 

Das warf die Frage auf, ob Andrada C. sterben musste, weil der „Playball“ zum falschen Zeitpunkt auf automatische Steuerung gestellt wurde, die Mitarbeiterin im Kassenhäuschen ihre rumänischen Kollegen übersah und die Fahrt nicht mehr abrupt stoppen konnte. Auf fahrlässige Tötung steht eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Zur Startseite