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Der tödliche Unfall hatte sich im Herbst ereignet.

© dpa

Tödlicher Karussell-Unfall in Potsdam: Schaustellerin freigesprochen

Im Herbst 2019 kam eine Frau auf dem Potsdamer Oktoberfest ums Leben. Eine Kleinmachnowerin musste sich deswegen vor Gericht verantworten.

Potsdam - Nach einem tödlichen Karussell-Unfall auf einem Jahrmarkt in Potsdam ist eine Schaustellerin vom Amtsgericht Potsdam vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Es sei nicht auszuschließen, dass das Fahrgeschäft „Playball“ auf dem Oktoberfest-Rummel 2019 durch einen technischen Defekt unverhofft in Gang gesetzt wurde, als sich noch Mitarbeiter auf der Plattform befanden, erklärte Amtsrichter Alexander Jahns am Mittwoch in der Urteilsbegründung. 

Auch habe kein Zeuge bestätigt, dass die 49-jährige Angeklagte aus Kleinmachnow, die an der Schalttafel des Fahrgeschäfts saß, den „Playball“ möglicherweise versehentlich mit einem Knopfdruck in Gang gesetzt habe. Damit sei der Angeklagten nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass sie das Unglück verursacht habe, erläuterte Jahns.

Das Karussell hatte sich an dem Unfalltag im September 2019 plötzlich und ohne Warnton mit großer Geschwindigkeit in Gang gesetzt, als die Sicherungsbügel nach einer beendeten Fahrt wieder geöffnet waren. Dabei wurde ein Kind aus einer Gondel geschleudert, das aber glücklicherweise unverletzt blieb. Ein Angestellter konnte sich noch auf der Plattform festhalten. Seine 29-jährige Kollegin und Verlobte wurde jedoch mehrere Meter tief vom Karussell geschleudert und dabei tödlich verletzt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte der 49-jährigen Angeklagten vorgeworfen, sie habe aus Versehen den Knopf zum automatischen Start des Karussells gedrückt und nicht auf das folgende Geschehen geachtet, weil sie durch ein Gespräch abgelenkt gewesen sei. Staatsanwalt Peter Petersen hatte daher in seinem Plädoyer eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro gefordert.

Anklagebehörde will mögliche Rechtsmittel gegen Urteil prüfen

Das Gericht folgte mit dem Freispruch jedoch dem Plädoyer der Verteidigerin Heide Sandkuhl, die einen technischen Defekt an dem Automatik-Start für die Unfallursache hielt. Ihre Mandantin habe nach den Aussagen des Karussell-Betreibers davon ausgehen müssen, dass dieser Automatik-Knopf außer Betrieb gewesen sei, sagte Sandkuhl. Und als sich das Karussell plötzlich in Gang setzte, habe ihre Mandantin nach Aussagen von Zeugen mehrfach vergeblich die Stopp-Taste gedrückt.

Die Angeklagte hatte Widerspruch gegen einen früheren Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung eingelegt, der zunächst erlassen worden war. Daher musste der Fall nun vor Gericht verhandelt werden. Staatsanwalt Petersen erklärte nach dem Freispruch, die Anklagebehörde werde mögliche Rechtsmittel gegen dieses Urteil prüfen. (dpa)

Klaus Peters

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