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Verdi-Mitglieder streiken. Von einer Lohnerhöhung profitieren aber auch Nicht-Mitglieder.

© dpa

Tarifstreit im Nahverkehr Brandenburg: Streikforscher verteidigt umstrittene Verdi-Zulage

Hauptstreitpunkt in den Tarifverhandlungen: Eine Sonderzahlung oder zwei extra Urlaubstage - das fordert die Gewerkschaft Verdi exklusiv für ihre Mitglieder. Solche Gewerkschaftsboni sind allerdings nicht ungewöhnlich.

Potsdam - Ein Hauptstreitpunkt der verfahrenen Tarifverhandlungen für die Bus- und Straßenbahnfahrer ist die Forderung der Gewerkschaft Verdi nach Sonderzulagen für ihre Mitglieder. Die Arbeitgeberseite lehnt das strikt ab.

Laut dem Düsseldorfer Streikforscher Heiner Dribbusch von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung seien solche Forderungen zwar noch relativ selten, kamen in den vergangenen Jahren aber immer häufiger vor. Dabei gehe es sicherlich auch darum, durch Extra-Forderungen für Gewerkschaftsmitglieder die Bindung der Mitglieder zu erhöhen, so Dribbusch am Montag auf PNN-Anfrage. Er erinnerte daran, dass Gewerkschaftsmitglieder Beiträge zahlen und sich auch praktisch an Streiks beteiligten – von besseren Löhnen in Tarifverträgen würden allerdings auch Nicht-Mitglieder profitieren. Ein Hintergrund: In den vergangenen Jahren sinken bei vielen Gewerkschaften die Mitgliederzahlen.

1800 Euro Brutto im Monat 

Im Tarifkonflikt im öffentlichen Nahverkehr fordert Verdi für dieses Jahr 120 Euro pro Monat für alle Bus- und Bahnfahrer. Die Arbeitgeber bieten 45 Euro mehr für dieses Jahr und zusätzliche 45 Euro für 2016. Viele Bus- und Bahnfahrer verdienen rund 1800 Euro Brutto plus Zuschläge für Wochenend- und Feiertagsdienste, so die Gewerkschaft. Daneben hatte Verdi zunächst eine jährliche Urlaubsbeihilfe für Mitglieder in Höhe von 400 Euro gefordert, zuzüglich 50 Euro je unterhaltsberechtigtem Kind. Mittlerweile hat die Gewerkschaft die Forderung auf eine Sonderzahlung oder zwei Urlaubstage extra reduziert. Auch das lehnt der Kommunale Arbeitgeberverband ab: „Nur wenn Verdi die Forderung nach Besserstellung der Gewerkschaftsmitglieder zurückzieht, sind die Arbeitgeber bereit, ein verbessertes Angebot zu unterbreiten.“ Auch am Montag gab es in dieser Frage keine Annäherung.

Gewerkschaftsforscher Dribbusch verwies auch auf Gerichtsurteile, die die Forderung nach Gewerkschaftsboni als prinzipiell rechtskonform erklärt hatten. Erst im April hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass an die Mitgliedschaft in der tarifschließenden Gewerkschaft gekoppelte Sonderzahlungen zulässig sind. Geklagt hatte eine ehemalige Beschäftigte von Nokia Siemens Networks, die 10 000 Euro weniger Abfindung erhalten hatte als ihre Kollegen mit Mitgliedsausweis der IG Metall.

Kein "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit"

Streikforscher Dribbusch wies auch das Argument der kommunalen Arbeitgeber zurück, man müsse an dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ festhalten – also Bonusregelungen für Gewerkschafter ablehnen. Diese Auffassung sei insofern heuchlerisch, erklärte Dribbusch, als dass viele Arbeitgeber durch ausgegliederte Betriebsteile und die Beschäftigung von Leiharbeitern selbst für die unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern sorgten.

Mehr Infos:

Der Notfallfahrplan des ViP >>

Liniennetz während des Streiks >>

Der Notfallfahrplan von PM-Bus >>

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