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SV Babelsberg: NOFV setzt Konfrontation gegen SVB fort

Der NOFV will am Donnerstag bekannt geben, ob er einen Antrag stellen, den SV Babelsberg vom Spielbetrieb auszuschließen. Hitlergrüße seien dem Verband nicht bekannt gewesen.

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Potsdam - Der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) wird einen Antrag beim Verbandsgericht stellen, gegen den SV Babelsberg 03 eine Spielsperre zu verhängen, bis der Verein die gegen ihn verhängte Strafe zahlt. Laut Verband sei das kein Ausschluss aus dem Spielbetrieb. Das teilte der Verband am Montag mit. Damit reagiert der NOFV darauf, dass der SV Babelsberg 03 die Frist zur Zahlung von 7000 Euro Strafe verstreichen ließ.

„Wir sind gut beraten, dazu vorbereitende Maßnahmen zu treffen“, sagte Verbands-Geschäftsführer Holger Fuchs am Montag. Er wies darauf hin, dass Babelsberg bisher auf zwei Mahnungen zur Zahlung der Geldstrafe nicht reagiert habe. Laut Fuchs könnte bei einer Verurteilung in einem Verfahren eine Spielsperre drohen, „wenn der Verein den Verpflichtungen laut Paragraf 28 nicht nachkommt“. Für diesen Fall kündigte der Viertligist den Gang vor ein ordentliches Gericht an.

Der NOFV will am Donnerstag seine Entscheidung bekanntgeben, ob beim Verbandsgericht ein Antrag auf ein Verfahren gegen den Regionalligisten Babelsberg 03 gestellt wird. „Bis dahin gibt es keine Verlautbarungen“, sagte Verbands-Geschäftsführer Holger Fuchs am Dienstag. Zuvor hatte der Verein aus Brandenburg ein weiteres Mal ausführlich seine Sicht der Dinge dargelegt.

Der "Nazischweine raus"-Ruf soll nicht sanktioniert werden

Der Verein war wegen des Abbrennens von Pyrotechnik im Spiel gegen Energie Cottbus im April 2017 verurteilt worden. Der Verein beklagt, dass in der Urteilsbegründung auch aufgeführt wurde, dass ein Babelsberger Fan „Nazischweine raus“ in Erwiderung von Attacken Cottbuser Anhänger gerufen habe. „Solange auch nur der leiseste Anschein erweckt wird, dass das sanktioniert wird, können wir das Urteil nicht akzeptieren“, sagte Vorstandschef Archibald Horlitz. „Die Sanktion für das Abbrennen von Pyrotechnik nehmen wir hingegen hin.“

Der NOFV wies die Vorwürfe am Montag zurück. Von den antisemitischen Sprechchören aus dem Cottbuser Fanblock will der Verband bis zur Urteilsfindung gegen Babelsberg nichts gewusst haben – obwohl über die Vorfälle umfassend in zahlreichen Medien berichtet worden war. Das Sportgericht sei von keiner Seite – auch nicht in den Stellungnahmen des SV Babelsberg 03 – auf rechte Parolen, Hitlergrüße oder Ähnliches hingewiesen worden, so der NOFV.

Horlitz reagiert mit Facebook-Kommentar

Eine Revision des Skandalurteils gegen den SV Babelsberg 03 hatte das Verbandsgericht abgelehnt. Babelsberg-Präsident Archibald Horlitz reagierte mit einer Stellungnahme im sozialen Netzwerk Facebook: Nun würden diejenigen zu Gericht sitzen, „die sich schon bisher durch ihr Urteil(svermögen) ausgezeichnet haben“. Der Vorsitzende des Verbandsgerichts, Jürgen Lischewski, sei derjenige, der auch keinen Fehler darin erkannte, ein Urteil gegen Cottbus wegen rassistischer Ausschreitungen zurückzunehmen. (mit dpa)

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