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Bester Treffpunkt für das Leben abseits des Hörsaals: Das Kuze in der Hermann-Elflein-Straße.

© Manfred Thomas

Studentenleben in Potsdam: Punktsieg für das Kuze im Miet-Prozess

Die Betreiber müssen sich vor dem Potsdamer Landgericht streiten: Es geht um Forderungen aus dem alten Mietvertrag.

Potsdam - Die Debatte um freie Räume für Kultur in Potsdam tobt gerade – dabei geht es um die Proberäume und Ateliers in der Alten Brauerei. Ein Rechtsstreit um das studentische Kulturzentrum Kuze zeigt allerdings auch, dass freie Räume allein noch lange keine Kultur absichern. Um Forderungen in Höhe von 400 000 Euro streiten sich momentan die Studierendenschaft der Uni Potsdam und eine Schweizer Firma vor Gericht.

Der Fall ist kompliziert und zeigt, dass es auch dann Probleme geben kann, wenn die Stadt bei der Unterstützung mit privaten Investoren kooperiert. Im Fall des Kuze war das eine Firma aus dem Umfeld des Berliner Immobilienunternehmers Dietrich Garski. Der gehörte das Areal – bis sie im Jahr 2012 Insolvenz anmeldete und das Kuze an das Studentenwerk verkaufte. Jetzt aber meldet die Schweizer Solid Verwaltungs-AG als neuer Forderungsinhaber Ansprüche in Höhe von 400 000 Euro an. Dabei soll es sich um offene Zahlungen aus alten Verträgen handeln.

Am Mittwochvormittag verhandelte das Potsdamer Landgericht über den Fall zwischen Studierendenschaft und Solid AG. Im Kern ging es um die Frage, ob Verpflichtungen aus dem alten Vertrag auf den neuen Eigentümer übergegangen sind. Die 400 000 Euro seien durch Sanierungskosten entstanden, ein Darlehen also, das die Kuze-Betreiber somit nicht zurückzahlen – so nennt es der Klägeranwalt. Eine versteckte Mietzahlung nennt es Kuze-Anwalt Thomas Zippel: Durch eine Sonderkündigungsklausel seien die Ansprüche mit dem Ende des alten Mietvertrages hinfällig. Auch die Richterin sah in dem im Vertrag festgeschriebenen Sonderkündigungsrecht den springenden Punkt: „Ein Darlehen würde nicht mit dem Ende eines Mietvertrags ablaufen“, sagte sie in Richtung Kläger. Hätte der damalige Eigentümer tatsächlich 400 000 Euro in Sanierungsmaßnahmen investiert, und sei damit das Risiko eingegangen, dass die Studierenden dieses Darlehen nicht zurückzahlen können, wäre es unsinnig gewesen, einen Mietvertrag mit einer solchen Sonderkündigungsklausel abzuschließen.

Mehr zum Thema lesen Sie in der DONNERSTAGAUSGABE der POTSDAMER NEUESTEN NACHRICHTEN

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