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Nicht gerne bei den Ortsbeiräten gesehen: Windsurfer auf dem Fahrländer See.

© Ottmar Winter

Strittiges Surfverbot: Entscheidung zum Fahrländer See verschoben

Im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens gibt es noch Prüfungsbedarf. In den vergangenen Jahren hatten sich Beschwerden zur Freizeitnutzung des Sees gemehrt - auch wegen Müllproblemen.

Potsdam - Die Entscheidung, ob Freizeitsport wie Kitesurfen auf dem Fahrländer See verboten wird, verschiebt sich um unbestimmte Zeit. Es gebe noch Prüfungsbedarf im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens, sagte Stadtsprecherin Christine Homann den PNN jetzt auf Anfrage. Noch Ende Juni hatte das Rathaus erklärt, ein begonnenes Anhörungsverfahren für Wassersportler, Anwohner und Naturschutzverbände werde voraussichtlich Mitte Juli beendet sein. Dann erfolge eine Abwägung.

Anlass für die Überlegungen ist ein Beschluss der Stadtverordneten vom vergangenen November, ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrländer Sees vorzubereiten – und zwar für solche Sportarten „von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht“. Genannt wurde dabei auch Windsurfen und Segeln. 

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Allerdings gibt es auch Kritik an den Verbotsbestrebungen – so kritisieren Wassersportler unter anderem, ihnen würde Bürgerrechte beschnitten – sie plädieren für einen klar geregelten Zugang zum See inklusive Parkmöglichkeiten. Jedoch hatten sich laut Rathaus in den vergangenen Jahren Beschwerden zur Freizeitnutzung des Sees gemehrt, auch wegen Verkehrs- und Müllproblemen.

Bauverwaltung gegen schwimmenden Solarpark

Der Fahrländer Ortsbeirat hatte sich ebenfalls für ein Surfverbot eingesetzt. Zugleich sprach sich dasselbe Gremium zuletzt per Antrag auch dafür aus, dass die Stadtwerke doch für den See prüfen sollen, ob es möglich ist, die Oberfläche des Sees zur „Installation eines schwimmenden Solarparks zu nutzen“. 

Doch das lehnt die Bauverwaltung ab, wie aus einer aktuellen Stellungnahme hervorgeht. So sei so ein schwimmender Solarpark aus Sicht der Stadtwerke „aktuell wirtschaftlich nicht darstellbar“. Auch „naturschutz- und wasserrechtlich wäre ein solches Vorhaben zudem voraussichtlich nicht genehmigungsfähig“, so die Rathausbehörde – solche schwimmenden Anlagen würden nur für künstliche Gewässer empfohlen. 

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