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Update

Streit um Uferweg in Potsdam: Noch kein Urteil im Griebnitzsee-Prozess

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird seit heute den umstrittenen B-Plan am Uferweg des Griebnitzsees verhandelt - die Folge könnten auch Enteignungen sein. Doch bis es ein Urteil gibt, wird es noch dauern.

Potsdam - Im Streit um den Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee wird es wohl erst in mehr als zwei Monaten ein Urteil geben. Zum Thema Artenschutz seien einige Anträge erst kurzfristig eingereicht worden, so dass die Richter konnten nicht alles in der Vorbereitung komplett durcharbeiten konnten, sagte eine Richterin bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG). "Das ist nicht unser Stil und nicht von uns gewünscht, aber manchmal geht es nicht anders", sagte sie. Nach zwei Verhandlungstagen heute und morgen werde es einen dritten Verhandlungstag Ende November oder Anfang Dezember geben. Vor dem OVG wird seit dem Morgen über Klagen sogenannter Sperrer verhandelt. Sie wehren sich gegen die Pläne der Stadt, den Uferweg wieder öffentlich zu machen.

Enteignungsverfahren möglich

Rund 20 Klagen sind beim OVG gegen den Bebauungsplan für das Griebnitzseeufer anhängig, der für den öffentlichen Weg sorgen soll. Eine Mediation war gescheitert. Der 2,8 Kilometer lange ehemalige Postenweg der DDR-Grenzer war mit dem Mauerfall öffentlich geworden. 2009 kippte das OVG den von der Stadt aufgestellten B-Plan für das Gebiet, weil das Privateigentum der Grundstücksbesitzer nicht ausreichend berücksichtigt worden war. Danach sperrten die Anrainer den Weg. Die Stadt erarbeitete daraufhin den neuen, nun strittigen B-Plan. Sollte das Gericht die Klagen der Sperrer abweisen, könnte die Stadt zur Öffnung des Wegs Enteignungsverfahren einleiten. Der Verein "Griebnitzsee für alle" geht wie berichtet davon aus, dass die Stadt gute Erfolgsaussichten hat. 

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