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Der Streit um die Rückmeldegebühren ist noch nicht vorüber.

© Uwe Anspach/dpa (Symbolbild)

Streit um rechtswidrige Uni-Gebühren: Rückzahlung gefordert - GEW befürchtet bewusste Verzögerung

Brandenburgs Landesregierung soll ehemaligen Studierenden endlich zu Unrecht eingenommene Rückmeldegebühren erstatten. Das fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Potsdam - Nach dem jahrelangem Streit um rechtswidrige Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die märkische Landesregierung aufgefordert, den ehemaligen Studierenden das zu Unrecht eingenommene Geld endlich zurückzuzahlen. 

„Man kann nicht jahrelang Verfahren hinauszögern, dann auf laufende Verfahren verweisen, um sich so bis zur tatsächlichen Verjährung durchmogeln zu wollen und am Ende vor der Rückzahlung zu drücken“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Günther Fuchs. Nach jahrelangen Prozessen drohe Ende des Jahres die Verjährung der Ansprüche, so der brandenburgische Gewerkschaftschef.

Das Bundesverfassungsgericht hatte einst die an allen Brandenburger Hochschulen von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren im Januar 2017 für rechtswidrig erklärt. Dennoch verweigerten die Hochschulen und das Land Brandenburg die Rückzahlungen an Tausende Studenten, weil die Verjährungsfrist ihrer Ansicht nach spätestens im Januar 2013 abgelaufen war.

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Noch keine Entscheidung über Berufung

Dagegen hatte dann das Verwaltungsgericht Potsdam im März 2019 in einem Musterverfahren entschieden, dass die Uni Potsdam einer Studentin knapp 800 Euro Rückmeldegebühren zurückzahlen muss. Die Uni legte dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein, über die noch nicht entschieden ist. 

„Zugleich fordern wir, bei der anstehenden Hochschulgesetznovelle die Rückmeldegebühren in Brandenburg gänzlich abzuschaffen“, sagte Sabrina Arneth, die Sprecherin der Studierenden in der Brandenburger GEW. Die Coronakrise habe gezeigt, dass das soziale Netz für Studierende löchrig sei. „Neben einer überfälligen Bafög-Reform im Bund muss daher auch das Land die Belastungen für Studierende reduzieren und die versteckten Studiengebühren abschaffen.“

Universität wehrt sich gegen Anschuldigungen

Die Sprecherin der Universität Potsdam, Silke Engel, erklärte: „Die Annahme, die Universität Potsdam oder das Land Brandenburg zögerten Verfahren hinaus, ist abwegig.“ Man habe an die damals klagenden, früheren Studierenden die zu Unrecht erhobenen Rückmeldegebühren zurückerstattet. Die jetzt noch laufenden Verfahren beträfen laut Engel andere Rechtsfragen, wie eine Verjährung der geltend gemachten Rückzahlungsansprüche, „weil diese Klagen erst nach den Entscheidungen der zuständigen Gerichte erhoben worden sind“, so Engel weiter.

Die Uni-Sprecherin verwies außerdem auf die Freiheit und Unabhängigkeit der Gerichte: „Dies gilt insbesondere auch für den zeitlichen Rahmen eines Verfahrens“, so Engel. (mit dpa)

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