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Der weitere Betrieb der Fachhochschule, zum Beispiel als Kulturzentrum, würde 550.000 Euro kosten.

© A. Klaer

Streit um Potsdamer Mitte: Unzulässig: Stadtparlament kippt Bürgerbegehren

Ist das Bürgerbegehren zur Potsdamer Mitte zulässig oder nicht? Potsdams Stadtverordnete entscheiden mehrheitlich: Es ist nicht zulässig.

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Potsdam - Potsdams Stadtparlament hat das erfolgreiche Bürgerbegehren für den Erhalt der DDR-Architektur im historischen Zentrum gekippt. Mit großer Mehrheit erklärte die Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch das Bürgerbegehren für den Erhalt des ehemaligen DDR-Interhotels "Mercure", der Fachhochschule und eines Wohnblocks für rechtlich unzulässig. 31 Verordnete stimmten demnach für unzulässig, 15 für zulässig, es gab vier Enthaltungen. 

Unzulässigkeit an sechs Punkten festgemacht

Bereits in der vergangenen Woche erklärte die Stadt Potsdam wie berichtet das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig. Das städtische Rechtsamt hatte sechs Punkte gefunden, an denen sie die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festmacht. Unter anderem wird bemängelt, dass dem Bürger suggeriert werde, dass mit dem Begehren der Erhalt der drei Gebäude erreicht werden könne. „Tatsächlich haben aber das Eigentum an einem Gebäude und dessen möglicher Abriss nichts miteinander zu tun“, so Rechtsamtschefin Karin Krusemark. Außerdem befänden sich nicht alle Grundstücke in städtischer Hand, auch könnten Fördergelder nicht einfach von der Stadt umgewidmet werden. Es werde nicht deutlich, was die Initiatoren mit „kommunalen Grundstücken“ und „städtischen Eigenmitteln“ meinten, darüber hinaus fehle ein sogenannter Kostendeckungsvorschlag. Oberbürgermeister Jakobs sagte in der vergangenen Woche, dass das Bürgerbegehren die Potsdamer in die Irre führe. "Ihnen wird suggeriert, dass mit einer Verfolgung der im Begehren vorgeschlagenen Punkte ein Erhalt des Fachhochschulgebäudes, des Staudenhofs oder des Mercure erreicht werden kann", hieß es.

Kommunalrechtler: Die Fragestellung sei hinreichend klar gewesen

Die Initiative "Potsdamer Mitte neu denken" widersprach dieser Einschätzung. Rückendeckung gab es auch von Thorsten Ingo Schmidt, Lehrstuhlinhaber für Kommunalrecht an der Universität Potsdam. Aus seiner Sicht sei die Fragestellung „hinreichend“ klar – schließlich sei eindeutig, was mit dem Verkauf kommunaler Grundstücke und dem Einsatz von Fördermitteln gemeint ist. Streiten ließe sich höchstens darüber, ob städtische Gesellschaften damit auch gemeint seien, sagte Schmidt den PNN.

Die Organisatoren hatten seit April knapp 15 000 Unterschriften gegen den geplanten Abriss dieser Bauten gesammelt. Zuvor wurde lange an der Fragestellung gefeilt, mit Unterstützung vom Verein Mehr Demokratie. Zwei Aussagen standen am Ende auf dem Zettel. Zum einen solle die Stadt keine kommunalen Grundstücke mehr in der Mitte verkaufen, zum anderen solle für den Abriss von Fachhochschule (FH), Mercure-Hotel und Staudenhof-Wohnblock keine öffentlichen Gelder eingesetzt werden. Wer diese Forderungen unterstützte, sollte unterschreiben. (mit dpa)

Lesen Sie weiter: Die Stadtverwaltung hätte gleich zu Beginn des Bürgerbegehrens zur Potsdamer Mitte prüfen müssen, ob es zulässig ist. Nicht erst, nachdem die Unterschriften abgegeben waren. Denn jetzt ist der Schaden immens, für alle Beteiligten. Ein Kommentar >>

Mehr zu dem Entschluss lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Potsdamer Neuesten Nachrichten oder heute ab 22.15 im PNN-E-Paper. Hier geht es zum E-Paper >>

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