zum Hauptinhalt
Uni-Präsident Oliver Günther (Archivbild).

© Sebastian Gabsch

Streit um Kosten für Studi-Anwälte: Uni-Leitung geht gegen Studentenvertretung vor

In der Debatte um umstrittene Rückmeldegebühren genehmigte die Studentenvertretung Gelder, um Kläger juristisch zu unterstützen - das war aus Sicht der Uni rechtswidrig.

Potsdam - Studentenvertreter an der Universität Potsdam werfen ihrem Präsidenten Oliver Günther einen Einschüchterungsversuch vor – dieser wiederum nennt ihr Finanzgebaren rechtswidrig. Der Streit ist nach einer Pressemitteilung aus der gewählten Studentenvertretung, dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), nun öffentlich geworden.  

Es geht konkret um seit Jahren umstrittene Rückmeldegebühren, die frühere Studenten zurückerstattet haben wollen. Dafür hatte der AStA rund 3500 Euro genehmigt, um Kläger juristisch zu unterstützen. Doch das war aus Sicht der Universität rechtswidrig, wie Sprecherin Silke Engel den PNN auf Anfrage sagte: Präsident Günther habe daher „im Wege der Rechtsaufsicht die dazu ergangenen Beschlüsse beanstandet und deren Aufhebung verlangt“. Eine Verwendung regulärer Haushaltsmittel der gegenwärtigen Studierendenschaft für Individualklageinteressen ehemaliger Studierender entspreche nicht den gesetzlichen Aufgaben. Aufgrund des eingelegten Widerspruchs durch die Studenten sei das Beanstandungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen, sagte die Sprecherin.  

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Potsdam und Brandenburg live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die sie hier für Apple und  Android-Geräte herunterladen können.]

Rückzahlung der Gebühren wird verweigert

Im AStA ist man über das Vorgehen verärgert. So werde auch eine angebliche Schadensersatzpflicht der Studentenvertreter festgestellt: Man müsste also selbst das Geld zahlen. „Wir halten die Vorwürfe für an den Haaren herbeigezogen“, sagte der Referent für Hochschulpolitik des AStA, Moritz Pleuse. So seien die Rückmeldegebühren an den Brandenburger Hochschulen zwischen 2001 und 2008 schon 2017 durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und die Rechtsgrundlage für nichtig erklärt worden – gleichwohl werde die Rückzahlung verweigert. 

So wolle man nun diejenigen bestrafen, die sich der Behebung dieser Ungerechtigkeit verpflichtet fühlen, erklärte die Abgeordnete im Studentenparlament, Vivien Pejic (Linke/SDS). Zugleich appellieren AStA-Vertreter, dass Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) als Rechtsaufsicht der Uni den Vorgang prüfen solle. 

Zur Startseite