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Der betroffene Gutshof in Groß Glienicke.

© Ottmar Winter

Streit um Gutshof in Groß Glienicke: Potsdamer Rathaus besteht auf Räumung

Nur der Kitabauernhof darf bleiben: Der Inhaber des Gutshofs am Eichengrund darf die Anlage ab Mitte September nicht mehr nutzen. Der Eigentümer ist verzweifelt.

Potsdam - Die Stadtverordneten haben dem Rathaus zwar einen Kompromiss zum von Abrissverfügungen bedrohten Kitabauernhof in Groß Glienicke abgerungen. Doch wesentliche Teile des dort ebenso befindlichen Gutshofs Fruth dürfen ab Mitte September nicht mehr von den Inhabern genutzt werden. Das stellte die Bauverwaltung in einer am Montagabend veröffentlichten Stellungnahme klar. Man orientiere sich dabei an einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg "zur Befolgung der Nutzungsuntersagungen", so die Stadt.

Wie berichtet kämpft der Inhaber des Gutshofs, Michael Fruth, seit Jahren um die in den 2000er-Jahren wieder hergerichtete Anlage - wie seine Vertreter mehrfach erklärt haben, seien auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung damals vor Ort gewesen, hätten mündlich zugestimmt. Doch eine offizielle Baugenehmigung wurde nie erteilt, daher handelt es sich laut Rathaus um eine "illegal errichtete bauliche Anlage" im dortigen Landschaftsschutzgebiet. Zum ungenehmigten Betrieb zählt damit vor Ort eine KfZ-Werkstatt, eine gewerbliche therapeutische Einrichtung nebst einer kleineren Privatwohnung und Pferdehaltung. 

Der Inhaber ist verzweifelt 

Vor Ort laufen laut Inhaber Fruth nun schon die Vorbereitungen für den Auszug. Bei einem Anruf der PNN am Dienstag klang er verbittert, sprach von Behördenwillkür und sagte, dass er sich fühle "wie in Diktaturzeiten". Das Areal sei schon zu DDR-Zeiten als Schweinemastanlage benutzt worden, er habe es nur saniert. Nun müsse er zum Beispiel die Werkstatt auflösen. "Vielleicht endet das dann alles mit Hartz IV." 

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Die Leidtragenden seien nicht nur seine Familie, sondern auch Dutzende Kinder und Erwachsene, die jede Woche beim Therapiereiten betreut würden, so Fruth. Die dafür nötigen Pferde müssten nun ebenfalls weggebracht werden. Bleiben könnten hingegen die Tiere des auch in der Anlage  befindlichen Kinderbauernhofs, den der Hort Spatzennest nutzt.  Das bestätigte auch die Stadtverwaltung in ihrer Mitteilung: " Die Nutzung von Teilflächen des Geländes durch den Verein Spatzennest e.V. ist von den Verfahren nicht betroffen." 

Verfassungsbeschwerde ändert aus Sicht des Rathauses gar nichts

Inhaber Fruth hatte zuletzt noch auf eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht zur Rettung seines Anwesens gesetzt. Dazu werde man innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen, so die Verwaltung. Doch für die Nutzungsuntersagungen habe das "keine aufschiebende Wirkung" - sie werden also vollzogen, so das Rathaus. Gegen den Kurs hatte es im Ortsteil, aber auch in der Stadtpolitik viel Widerstand gegeben.

Zuletzt hatte zum Beispiel der Vorsitzende des Bauausschusses, Wieland Niekisch (CDU), das Rathaus einmal mehr aufgefordert, mindestens noch die Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten. Ebenso hatte Ralf Jäkel (Linke) kritische Fragen gestellt, wie persönliche Härten in dem Fall gelindert werden könnten. Ferner hatten die Stadtverordneten beschlossen, dass das Grundstück in einen benachbarten Bebauungsplan einbezogen werden soll - damit dort zumindest Nutzungen erlaubt werden, die in einem Landschaftsschutzgebiet zulässig sind. Wann der B-Plan aber soweit sein wird, ist noch völlig unklar. 

Ermittlungen verliefen im Sande

Der Fall war nach einer anonymen Strafanzeige ins Rollen gekommen, die Fruth-Seite vermutet als Hintergrund einen Machtkampf in der Bauverwaltung. Doch Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen den Hofinhaber und gegen einen zwischenzeitlich suspendierten leitenden Mitarbeiter der Bauaufsicht liefen ins Leere und mussten eingestellt werden. Doch das Leben, wie er es lange Jahre führen konnte, sei nun zerstört, so Fruth.

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