zum Hauptinhalt
Bis kurz vor Kriegsende bewohnten Hohenzollern das Schloss Cecilienhof.

© Andreas Klaer

Streit um Eigentumsrechte: Stiftungschef gegen Hohenzollern-Einzug in Cecilienhof

Der Ministerpräsident hat schon nein gesagt, nun auch der Stiftungschef. Christoph Martin Vogtherr schließt ein Wohnrecht für die Hohenzollern in im Potsdamer Cecilienhof aus

Von Peer Straube

Ein Wohnrecht für die Hohenzollern im Schloss Cecilienhof wird es nicht geben. Nach Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) schlossen auch Christoph Martin Vogtherr, der Generaldirektor der zuständigen Schlösserstiftung, und Brandenburgs Kulturstaatssekretärin Ulrike Gutheil ein solches Zugeständnis an das ehemalige preußische Herrschergeschlecht kategorisch aus. „Die Hohenzollern werden hier definitiv nicht einziehen“, sagten beide am Mittwoch am Rande der Pressekonferenz zur Ausstellung zum 75. Jubiläum der Potsdamer Konferenz im nächsten Jahr.

Wie von den PNN publik gemacht, streiten sich der Bund, Brandenburg und Berlin als Träger unter anderem der Schlösserstiftung mit den Hohenzollern seit mehreren Jahren um die Eigentumsrechte an Tausenden, teils national bedeutenden und in verschiedenen Museen ausgestellten Kunstgütern. Zudem hatte das ehemalige preußische Königshaus, das zwischen 1871 und 1918 auch drei deutsche Kaiser stellte, in den Verhandlungen zuletzt auch ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof, Schloss Lindstedt oder der Villa Liegnitz gefordert.

Staatssekretärin Gutheil: "Extremforderung"

Vor allem Letzteres hat offenbar dafür gesorgt, dass die seit Jahren laufenden Geheimverhandlungen Mitte Juni von der öffentlichen Hand in einem gemeinsamen Schreiben an die Hohenzollern zunächst auf Eis gelegt wurden. Die „Extremforderung“ nach einem unentgeltlichen Wohnrecht „hat uns alle überrascht und vielleicht auch ein bisschen verärgert“, erklärte Gutheil. Dennoch werde man die Verhandlungen fortsetzen und hoffe auf eine einvernehmliche Lösung, betonte die Staatssekretärin.

Sie und Vogtherr räumten ein, dass die juristische Gemengelage bei der Frage der Eigentumsrechte sehr komplex sei. Es gebe auch unstrittige Ansprüche der Hohenzollern. Als Beispiel nannte Vogtherr knapp 100 Objekte, die das frühere Herrscherhaus der Stiftung als Dauerleihgabe überlassen habe und die größtenteils in Museen ausgestellt sind. Darunter befänden sich etwa die Überbleibsel des einstigen Kronschatzes, wie die für den ersten König in Preußen, Friedrich I., gefertigten goldenen Kronkarkassen und Reichsschwerter. Diese wertvollen Exponate sind heute im Berliner Schloss Charlottenburg ausgestellt. Es gebe auch „keinerlei Anzeichen“, dass die Hohenzollern diese Leihgaben abziehen wollen, obwohl dazu durchaus die rechtliche Möglichkeit bestünde, sagte Vogtherr. Die Forderungen der Hohenzollern unter ihrem in Potsdam lebenden Chef Georg Friedrich Prinz von Preußen hatten wie berichtet selbst in konservativen Kreisen Kopfschütteln und Verärgerung ausgelöst. Die Hohenzollern hatten die Kritik zurückgewiesen und auf noch immer bestehende juristisch ungeklärte Fragen bezüglich des Eigentumsrechts an vielen Kunstschätzen verwiesen.

Zur Startseite