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Blick vom Strandbad über den Tiefen See in Richtung Berliner Vorstadt.

© Ottmar Winter

Streit um Corona-Regeln: Strandbad-Proteste kommen vor Gericht

Eine Demonstration gegen die Verkleinerung des Strandbads Babelsberg hat Folgen: Wegen Corona-Bußgeldbescheiden ziehen nun Dutzende Betroffene vor Gericht gegen die Stadt Potsdam.

Potsdam - Das Potsdamer Amtsgericht muss sich auf einige Dutzend Verfahren wegen eines Streits um Demonstrationen in Corona-Zeiten einstellen. Es geht um die Proteste gegen die Verkleinerung des Strandbads Babelsberg, an der Ende April rund 50 Menschen teilgenommen hatten. Dabei nahmen Polizisten diverse Personalien auf, die Stadtverwaltung leitete schließlich Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Corona-Regeln ein. 

"Stadt für alle" erhebt Vorwürfe gegen den Einsatz der Sicherheitskräfte

Zu den Organisatoren des damaligen Protests zählte auch das Netzwerk "Stadt für alle". Ein Sprecher sagte auf PNN-Anfrage, man kenne die meisten der insgesamt 38 von Bußgeldverfahren betroffenen Personen. Darunter seien auch Journalisten, Kommunalpolitiker und Familien mit Kindern - sowie Bürger, "von denen erst am Ausgang des Parks die Personalien aufgenommen wurden und die gar nicht vor Ort am Strandbad waren". Von Anwälten beantragte Akteneinsichten hätten auch ergeben, dass die Vorwürfe "ausschließlich auf Aussagen von Polizisten beruhen, es gibt keine Bilder, keine Zeugen, keine weitere Unterlagen".

Fast alle Betroffenen hätten jetzt zum zweiten Mal Widerspruch eingelegt, so der Netzwerksprecher. Dadurch landeten die Verfahren automatisch beim Amtsgericht - es sei denn, die Ordnungsbehörden der Stadt Potsdam lenken noch ein. Danach sieht es aber nicht aus. Eine Stadtsprecherin sagte den PNN: "Bei Einwänden hat jeder Betroffene selbstverständlich die Möglichkeit, Sachverhalte gerichtlich klären zu lassen."

Eine Ungleichbehandlung?

Kritik gibt es auch in anderer Hinsicht. So hatten im Juli Hunderte Menschen dicht an dicht vor dem Verwaltungsgericht für einen Verschwörungstheoretiker demonstriert, ohne dass Polizei oder Ordnungsamt eingriffen. Die Stadtsprecherin verteidigte das Vorgehen. So hätten zu den jeweiligen Zeitpunkten "jeweils unterschiedliche Versionen der Verordnungen zum Umgang mit dem Virus" gegolten.

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