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Potsdam: Ein Streit um Bußgeldbescheide für Grashalme auf Gehwegen beschäftigt wohl bald die Justiz.

© A. Klaer

Streit in Potsdam: Die Potsdamer Unkraut-Posse

Unkraut oder nicht? Die Stadtverwaltung Potsdam streitet sich mit Hauseigentümern in der Straße Am Neuen Markt über die Beseitigung von Grashalmen auf dem Gehweg. Der Streit könnte nun auch die Gerichte beschäftigen.

Potsdam - Es geht um Grashalme und einen Streit darüber, ob Gras Unkraut ist und wie schnell es vor Häusern in Potsdam entfernt werden muss: Mit einer skurril anmutenden Auseinandersetzung zwischen der Stadtverwaltung und privaten Hausbesitzern wird sich demnächst das Amts- und vielleicht sogar noch das Verwaltungsgericht beschäftigen.

Was ist passiert? Claudia Frank und ihr Mann sind Eigentümer eines denkmalgeschützten Eckhauses Am Neuen Markt 2. Ende August erhielten sie zwei Bußgeldbescheide aus dem Rathaus, „weil wir angeblich Unkraut, welches sich an der Hauswand gebildet hat, nicht beseitigt haben“, wie die Anwältin erklärt. 53,50 Euro inklusive Gebühren sollen beide jeweils zahlen. „Dabei beschäftigen wir einen Hausmeister, der einmal wöchentlich dafür Sorge trägt, dass der Gehweg von Laub, Schmutz, Schnee und auch Unkraut beseitigt wird.“ Auf dem vom Ordnungsamt beigefügten Fotobeweis sind vor allem längere Grashalme zu sehen. „Abgesehen davon, dass Gras kein Unkraut ist, zweifeln wir hier allgemein an dem gesunden Menschenverstand“, sagt Claudia Frank mit Blick auf das Handeln der Verwaltung – und legte Einspruch ein.

Der Fall macht inzwischen überregional Schlagzeilen

Erfreut ist man im Rathaus nicht über die inzwischen selbst überregionalen Schlagzeilen, die der Fall unter dem Namen „Potsdamer Unkraut-Posse“ macht. Dennoch gibt man sich kompromisslos. Stadtsprecher Jan Brunzlow sagte, sowohl die Straßenreinigungssatzung als auch die Stadtordnung regelten, dass Straßen und Gehwege von Unkraut freizuhalten sind: „Die Reinigungspflichten sind seit Jahren unverändert.“ Es gebe keine Definition für Unkraut – es zähle nur, dass eben Gras auf einem gepflasterten Gehweg wie Am Neuen Markt eine Verunreinigung darstelle. „Und Gras verbreitet sich nicht innerhalb einer Woche flächendeckend zwischen Pflastersteinen – das dauert deutlich länger“, merkt der Sprecher an. Er hat auch eine Empfehlung in Sachen Unkraut: „Eine wirksame Methode ist das Abflammen des Grüns auf befestigten Gehwegen.“

Die Fronten sind also verhärtet. Anwältin Frank sagt: „Nun muss die Stadt entscheiden, ob sie dem Einspruch abhilft oder nicht. Wenn nicht, dann geht die Sache vor das Amtsgericht.“ Stadtsprecher Brunzlow hält dagegen: „Wenn uns jemand wegen eines Bußgeldbescheides von 50 Euro vor ein Gericht zieht, dann muss der Streit eben juristisch entschieden werden.“ Das Gericht müsste dann womöglich auch klären, ob Gras wirklich Unkraut ist – und ob zu hohe Grashalme tatsächlich eine Verunreinigung darstellen.

Was die Eigentümer des Hauses Am Neuen Markt 2 auch ärgert, ist die Tatsache, dass ihr Haus regelmäßig von Sprayern heimgesucht wird, wie sie beobachten. „Es ist bedauerlich“, heißt es dazu in dem Schreiben der Eigentümer, dass die Kontrolleure nicht in der Lage seien, „die Täter zu erwischen und zu fotografieren, die einmal wöchentlich unser Objekt mit Graffiti beschädigen.“ Die Stadt richte mehr Augenmerk auf Grünpflanzen als auf Sachbeschädigung, so der Vorwurf. Ebenso berichteten sie von Hundehaufen, Zigarettenkippen und Kaugummi auf dem Gehweg, die sie beseitigen müssten.

Stadtsprecher: "Alle Menschen werden gleich behandelt"

Brunzlow hält dagegen: Es gehe nicht darum, ob einen Ordnungsamtsinspektor das Unkraut auf dem Gehweg, eine fehlende Steuermarke eines Hundes oder ein Falschparker störe – es gehe schlicht um die Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Satzungen und der Stadtordnung. „Dabei werden alle Menschen gleich behandelt.“ Brunzlow erinnerte auch daran, dass die Stadt erst im vergangenen Jahr die Zahl der Ordnungsamtsmitarbeiter erhöht habe – auf Wunsch der Kommunalpolitik, die mehr Präsenz der Behörde im gesamten Stadtgebiet gewollt habe. Ein Grund seien wiederkehrende Beschwerden von Bürgern, etwa über nicht gereinigte Gehwege. Im vergangenen Jahr seien so 614 Verstöße gegen die Straßenreinigungsregeln aufgenommen worden, 2013 waren es 581. Eine Quote, wie oft Eigentümer gegen solche Bescheide erfolgreich juristisch vorgingen, konnte der Stadtsprecher nicht angeben.

Claudia Frank zumindest gibt sich kämpferisch. Und sie droht auch mit weiteren juristischen Auseinandersetzungen – am Verwaltungsgericht könnte sie gegen die Straßenreinigungssatzung vorgehen: „Das werden wir tun, sollte die Stadt weiterhin auf Unkraut-Jagd gehen, statt etwa Platz für Flüchtlinge zu schaffen oder vor allem selbst das Unkraut zu beseitigen. Ein Bußgeld nützt ja wohl nichts, wenn das Unkraut stehen bleibt.“

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