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In die Ecke, Besen, Besen. Die von der Stadt gewünschte Mischreinigung mit Maschinen und Kehrtrupps soll es nicht flächendeckend geben. Die Stadtverordneten bleiben bei ihrer Satzung, nach der es eine rein maschinelle Reinigungsklasse geben soll.

© Manfred Thomas

STRASSENREINIGUNG: Cottbuser Urteil stützt Position der Potsdamer Stadtverordneten

Für ihre Position im Streit um die Straßenreinigungssatzung haben die Potsdamer Stadtverordneten juristische Munition aus Cottbus bekommen. Das dortige Verwaltungsgericht stützt in einem Urteil vom 18. Januar 2012 die Argumentation, wonach es eine eigene Reinigungsklasse für Straßen geben darf, in denen ausschließlich maschinell gekehrt wird.

Von Peer Straube

Bekanntlich liegen Stadtverwaltung und Stadtpolitik in dieser Frage über Kreuz. Das Kommunalparlament hatte im Dezember gegen den Willen der zuständigen Ordnungsdezernentin Elona Müller-Preinesberger (parteilos) eine Straßenreinigungssatzung beschlossen, nach der eine Reihe geeigneter Straßen nur mit der Maschine gefegt werden sollte. Unter anderem betrifft dies die Nuthestraße und die Kaiser-Friedrich- Straße. Der Oberbürgermeister beanstandete den Beschluss bei der Kommunalaufsicht des Landes. Denn im Rathaus hält man eine eigene Reinigungsklasse nur für Kehrmaschinen für rechtswidrig. Begründung: Es komme nur auf die Leistung an sich an und nicht auf die Art, wie sie erbracht werde. Stattdessen soll flächendeckend in der ganzen Stadt die Mischreinigung eingeführt werden, bei der jede Kehrmaschine von einem Besentrupp begleitet wird, der um Hindernisse wie parkende Autos herumfegt.

Dies würde nach Ansicht der Stadtverordneten jedoch zu einer großen Gebührenungerechtigkeit führen. So koste die Mischreinigung 6,90 Euro pro Straßenmeter, die maschinelle Reinigung aber nur 84,5 Cent. Diese Argumentation erhält durch das Cottbuser Urteil neues Gewicht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass nicht alle Straßen den gleichen Reinigungsaufwand haben. Daher sei es völlig gerechtfertigt, wenn eine Kommune für unterschiedliche Reinigungsleistungen auch unterschiedliche Gebühren erhebe. Bei der Festlegung dieser Reinigungsklassen „mit verschiedenem Leistungsumfang und unterschiedlicher Reinigungshäufigkeit“ habe eine Kommune zudem einen „sehr weiten Ermessens- und Einschätzungsspielraum“, so das Cottbuser Gericht.

Der SPD-Stadtverordnete Pete Heuer, Vorsitzender des zuständigen Ordnungsausschusses, freute sich am gestrigen Mittwoch „über die Deutlichkeit, mit der das Gericht die Rechtsauffassung der Stadtverordneten unterstützt“.

Entscheiden muss jedoch die Kommunalaufsicht. Und zwar nicht nur über die Straßenreinigungs-, sondern auch über die zugehörige Gebührensatzung. Auch dieses Papier wollte der Oberbürgermeister nach dem letzten Stadtverordnetenbeschluss am 27. Januar beanstanden. In der vergangenen Woche seien die Unterlagen an das Innenministerium geschickt worden, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow den PNN. Nach Auskunft von Ministeriumssprecher Geert Piorkowski sind sie dort aber noch gar nicht eingetroffen. Heuer reagierte mit Kritik: Jeder Monat ohne gültige Satzung koste die Stadt rund 150 000 Euro, sagte er. Da im Februar kaum mit einer Entscheidung der Kommunalaufsicht zu rechnen ist, wird der Stadtkämmerer wohl auf mindestens 300 000 Euro sitzenbleiben. Denn die Straßenreinigung ist kommunale Pflicht. Ohne rechtskräftige Satzung darf die Kommune allerdings keine Gebühren verlangen.

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