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Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Potsdamer: NS-Hetze auf YouTube

Strafanzeige gegen einen 18-jährigen Potsdamer: Er zweifelt den Holocaust an. Auch im Schulunterricht ist er schon mit rechtsextremistischen Äußerungen aufgefallen.

Potsdam - Im Internet verherrlicht er das NS-Regime, in der Schule versuchte er den Holocaust an den Juden kleinzureden und in der Innenstadt verteilt er rechtsextremistische Propaganda. Jetzt wurde der 18-jährige Morten E., der bis vor Kurzem Schüler eines Potsdamer Gymnasiums war, wegen seiner Aktionen angezeigt. Der Vorwurf: Volksverhetzung.

Ausschlaggebend für die Strafanzeige sind Videos, die E. auf der Onlineplattform YouTube hochgeladen hat. Dort wünscht er sich etwa den Nationalsozialismus zurück oder leugnet den Holocaust. Ein anderer YouTube-Nutzer fragt den 18-Jährigen in einer Videodiskussion, ob er mit der Leugnung des Holocausts den „Nationalismus“ in ein besseres Licht rücken wolle. E. dazu: „Genau, das ist so ein großer Punkt, den ich damit verfolge.“

Seine Vorbilder sind verurteilte Holocaust-Leugner

Besonders gefährlich: Der 18-Jährige ist Überzeugungstäter, gibt nicht einfach dumpfe Parolen von sich, sondern versucht anderen seine strafbaren Thesen zu vermitteln. Auch er selbst bezog die geschichtsrevisionistischen Informationen aus dem Internet. Dort stünden Dinge, die man nicht in der Schule behandele, sagt er. Zu seinen Vorbildern zählt der 18-jährige Potsdamer Horst Mahler, Bernhard Schaub und Ursula Haverbeck – allesamt verurteilte Holocaust-Leugner. Und: Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter verbreitet E. Bilder amerikanischer Unternehmer, auf denen diese zu Seife oder Lampenschirmen „geupgradet“ werden. Darunter Walt-Disney-Vorstandsmitglied Robert Iger.

Auch in der Schule auffällig geworden

Auch in der Schule fiel der 18-Jährige seit mindestens einem Jahr mit seinen rechtsextremistischen Äußerungen auf: So habe er im Geschichtsunterricht beispielsweise die Glaubwürdigkeit von Augenzeugenberichten aus den Konzentrationslagern in Zweifel gezogen, berichten Mitschüler den PNN. Auch habe er gesagt: „Hitler stellte die arische Rasse über keine andere. Er wollte lediglich, dass andere Rassen die arische akzeptieren.“

Sogar die Schulleitung hatte bereits im Sommer 2015 Anzeige gegen den 18-Jährigen erstattet, wegen seiner Videos auf YouTube. „Wir haben eindeutig gezeigt, dass hier Grenzen überschritten worden sind“, hieß es seitens der Schule. Mehrfach hätten Gespräche zwischen der Schulleitung und E. stattgefunden. Der aber habe sich uneinsichtig gezeigt und sich nicht von seiner Ideologie abbringen lassen. Auch nicht durch Besuche von früheren Konzentrationslagern oder des Hauses der Wannsee-Konferenz.

Man habe dann eine Vereinbarung getroffen, dass seine provokanten Fragen nicht mehr Gegenstand des Geschichtsunterrichts sind, hieß es von der Schulleitung. Außerdem wurden die Schüler belehrt, „dass wir nach demokratischen Grundwerten unterrichten“.

Vor wenigen Tagen dann hat sich der 18-Jährige nach einem erneuten Gespräch selbstständig vom Unterricht abgemeldet, wenige Monate vor dem Abitur. Die neu gewonnene Zeit nutzt E. jetzt für weitere Propaganda. Ein Ende Februar hochgeladener Clip zeigt, wie er in der Innenstadt DIN-A4-Flyer mit Verweis auf einen geschichtsrevisionistischen Film verteilt.

Die Kriminalpolizei ermittelt zu dem Fall

Zu den Videos, die E. hochgeladen hat, ermittelt nun die Kriminalpolizei. Ein früherer Mitschüler hat ihn kürzlich angezeigt. Erst Anfang Februar wurde vor Gericht ein ähnlicher Fall verhandelt. Der YouTuber „Julien“ hatte in einem Video, in dem es um den Bahnstreik der GDL ging, Bilder von Zügen mit Menschen und einer leeren Gaskammer gezeigt und kommentiert: „Vergasen sollte man diese Mistviecher. Wisst ihr noch, wie die Juden in Zügen nach Auschwitz transportiert wurden? Man sollte die Zugführer alle dahinbringen. Ich fahr auch den Zug, und zwar umsonst – und werde nicht einmal streiken.“ Das Amtsgericht Tecklenburg (Nordrhein-Westfalen) erkannte darin volksverhetzendes Verhalten. Die Strafe: Freiheitsentzug von acht Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Zudem muss der YouTuber 15 000 Euro Geldstrafe zahlen. 

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