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Landeshauptstadt: Stiftstraße: Ermittlungen eingestellt Gericht: Polizeivorgehen war rechtswidrig

Die Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruches gegen 62 Teilnehmer einer Demonstration Ende Dezember 2011 in Potsdam sind eingestellt worden. Laut Sarah Kress, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, liegt kein hinreichender Tatverdacht gegen einzelne Personen vor.

Die Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruches gegen 62 Teilnehmer einer Demonstration Ende Dezember 2011 in Potsdam sind eingestellt worden. Laut Sarah Kress, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, liegt kein hinreichender Tatverdacht gegen einzelne Personen vor. Rechtswidrige Handlungen, die man festgestellt habe, ließen sich nicht einzelnen Personen zuordnen.

Die Demonstration hatte sich gegen die Räumung des kurzzeitig besetzten Hauses in der Stiftstraße am 27. Dezember 2011 gerichtet. Bei dem umstrittenen Polizeieinsatz wurden 62 Teilnehmer in der Dortustraße teilweise bis zu 90 Minuten festgehalten und beim Verlassen samt ihrer Ausweise abgefilmt. Dagegen hat wie berichtet eine Teilnehmerin erfolgreich beim Amtsgericht Potsdam Beschwerde eingelegt. Wie das Amtsgericht mitteilte, gibt es insgesamt 25 ähnlich lautende Beschlüsse, die die erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei für rechtswidrig erklärten.

Der Richter stellte fest, dass das Einkesseln der Demonstranten und das anschließende Abfilmen der Personen und ihrer Personalausweise rechtswidrig gewesen ist. Straftaten hätten damit nicht aufgeklärt werden können, weil auf dem Polizeivideo keine Straftaten zu sehen sind.

Umstritten war, ob die Veranstaltung ordnungsgemäß als Demonstration angemeldet wurde. Ein Polizeisprecher hatte damals von einer „Ansammlung von Personen“ gesprochen. Eine feine Differenzierung: Versammlungen, auch spontane, genießen Grundrechtsschutz, bloße Ansammlungen nicht. In seinen Beschlüssen war der Richter wie selbstverständlich von einer Demonstration ausgegangen.

Bereits vor der Verfahrenseinstellung hatte die Staatsanwaltschaft gegenüber den PNN erklärt, dass sie die Gerichtsbeschlüsse beachten will – unabhängig von der Frage, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Anders als der Richter erkannte die Staatsanwaltschaft aber strafbares Verhalten wie umgeworfene Mülltonnen. Ohne diesen Anfangsverdacht wären keine Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, sagte Kress. Eingestellt wegen Geringfügigkeit wurde auch ein Verfahren wegen Sachbeschädigung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Offen ist noch, wie mit den rechtswidrig erhobenen Daten umgegangen wird. Laut Staatsanwältin Kress sei dies Sache der Polizei. Im Polizeipräsidium konnte man sich auch zehn Tage nach einer PNN-Anfrage nicht zu der Frage positionieren. Derzeit werde geprüft, ob gegen den Gerichtsentscheid Rechtsmittel eingelegt werden. Die Entscheidung werde voraussichtlich in den nächsten Tagen fallen, vorher sei keine Auskunft möglich.

Wie die Polizei außerdem mitteilte, seien verschiedene Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Arbeit der Landespolizei insgesamt aufgeworfen worden seien. Die Beantwortung der Frage, was mit den Daten passieren werde, erfordere eine tiefgründige Analyse des Gerichtsbeschlusses wie auch der Unterlagen des damaligen Polizeieinsatzes. ihö

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