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Der Prozess um die Hausbesetzung in der Stiftstraße könnte glimpflich ausgehen - für die Angeklagten.

© Andreas Klaer

Stiftstraße 5: Prozess um Hausbesetzung in Potsdam: Glimpfliches Urteil?

Die politisch motivierte Hausbesetzung der Stiftstraße 5 in Potsdam am zweiten Weihnachtsfeiertag 2011 könnte für die wegen Hausfriedensbruches Angeklagten glimpflich ausgehen. Das Amtsgericht Potsdam stellte am Dienstagvormittag bei den beiden ersten von insgesamt drei Prozessen alle zehn Verfahren durch Urteil ein.

Die Angeklagten - Angestellte, Selbstständige, Studenten, Konditoren, Schüler - müssen danach lediglich die Verfahrenskosten und ihren Anwalt bezahlen. Rechtskräftig ist diese Entscheidung noch nicht. Begleitet wurden die Prozesse von etwa 70 Unterstützern, die im prall gefüllten Gerichtsaal teilweise auf den Heizkörpern saßen oder vor dem Justizzentrum in der Jägerallee warteten.

Richter Francois-Atair Eckhardt begründete seine Entscheidung damit, dass der Strafantrag nicht wirksam gestellt worden sei. Er sei lediglich als unsignierte E-Mail eingegangen, was der erforderlichen Schriftform nicht genüge, so Eckhardt. Ohne Strafantrag des Geschädigten wird ein Hausfriedensbruch nicht bestraft. Deshalb liegt ein Verfahrenshindernis vor.

Die Auffassung des Richters ist aber unter Juristen umstritten, höchstrichterliche Entscheidungen dazu gibt es nicht. Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil binnen einer Woche in Berufung gehen. Dies könnte auch die Kosten für die Angeklagten in die Höhe treiben. Vorausgegangen war ein knapp 40-minütiges Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Dem Vernehmen nach war die Staatsanwaltschaft bereit, die Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Darauf wollten sich die Angeklagten nicht einlassen. Schon vor dem Prozess hatten sie entsprechend Angebote der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Gegen die anschließend ergangenen Strafbefehle legten sie Einspruch ein, so dass es zur Verhandlung kam.

Einer der Angeklagten verlas eine vierseitige Erklärung, in der er auf den Grund der friedlichen Hausbesetzung einging. Er verwies auf steigende Mieten und Zwangsräumungen, Lediglich steigende Renditen und Gewinnmargen hätten Bedeutung für die Planung von neuem Wohnraum. “Potsdam wird immer mehr zu einem Freiluftmuseum und in Verbindung damit wird Wohnraum für durchschnittlich Verdienende unerschwinglich”, sagte er. Er forderte die Stadtpolitik auf, Mietobergrenzen festzulegen und den Ausverkauf von städtischem Wohneigentum zu verhindern. Die Hausbesetzung sei eine Art Startschuss für die folgenden Mieterproteste gewesen.

“Da nicht alle angeklagt werden können, die sch solidarisieren, sind die Angeklagten die, die stellvertretend bestraft werden sollen”, sagte er außerdem. “Für alle anderen soll es eine Art Abschreckung sein, sich nicht zu engagieren.”

Ingmar Höfgen

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