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Steuerbehörden: Gemeinnützigkeit des Bergmann-Klinikums wird geprüft

Das Ernst-von-Bergmann-Klinikum wird durch die Steuerbehörden hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des Klinikums überprüft.

Potsdam - Die Steuerbehörden des Landes Brandenburg prüfen, ob das kommunale Klinikum Ernst von Bergmann weiter als gemeinnützig eingestuft wird. Das hat die Stadtverwaltung auf PNN-Anfrage bestätigt. Solche Untersuchungen von Beteiligungen der Stadt würden aber regelmäßig stattfinden, sagte ein Rathaussprecher. Ergebnisse der Untersuchung lägen noch nicht vor. Und er betonte auch: Welche Auswirkungen eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit hätte, sei derzeit „reine Spekulation“.

Die steuerrechtlich in mehrfacher Hinsicht begünstigte Gemeinnützigkeit ist an Vorgaben geknüpft, unter anderem müssen Gewinne für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Laut dem vor wenigen Wochen veröffentlichten Konzernabschluss für 2017 erwirtschaftete der über Jahre hinweg stetig gewachsene Gesundheitsverbund mit mehr als 3500 Mitarbeitern in dem Jahr einen Überschuss von 2,74 Millionen Euro, was laut der Unternehmensspitze für Rücklagen vorgesehen war. Die Umsatzerlöse lagen bei 282 Millionen Euro, Tendenz steigend. Allerdings seien in den nächsten Jahren wegen Änderungen der Krankenhausfinanzierung sowie Baumaßnahmen an wichtigen Gebäuden des Potsdamer Standorts samt damit einhergehenden Leistungseinschränkungen insgesamt rückläufige Ergebnisse zu erwarten, heißt es in dem Bericht. Insgesamt gehöre die hohe Abhängigkeit von öffentlichen Fördermittelgebern zu den Risiken für den Verbund.

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