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Im Potsdamer Einzelhandel gilt ab Samstag eine Testpflicht. 

© Andreas Klaer

Stäbchen vor dem Shopping: Was Sie über die Testpflicht in Potsdam wissen müssen

Seit Samstag brauchen Kunden im Einzelhandel in Potsdam einen negativen Corona-Test. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Testpflicht. 

Potsdam - Seit Samstag (27.3.) dürfen die Geschäfte des Einzelhandels in Potsdam nur mit einem aktuellen negativen Corona-Test betreten werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. 

Wo brauche ich einen Test?

In allen Verkaufsstellen des Einzelhandels, etwa in Bekleidungs- oder Schuhgeschäften, Schmuck- oder Spieleläden. „Überall dort, wo Kunden bislang schon einen Termin gebraucht haben, ist jetzt ein Test nötig“, sagt Stadtsprecherin Christine Homann. Auch in Bau- und Gartenmärkten, Gärtnereien und Baumschulen kommen Kunden nur noch mit Negativ-Test. Die Kontrollen übernehmen die Geschäfte selbst. Die Testpflicht gilt für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. 

Wo komme ich auch ohne Test rein?

In Geschäften des täglichen Bedarfs ist weiterhin kein Test nötig. Dazu gehören neben Super- und Getränkemärkten auch Bäcker und Fleischereien, Tankstellen, Apotheken, Drogerien, Blumen- und Buchläden, Geschäfte für Tier- und Babybedarf, Optiker sowie Auto- und Fahrradwerkstätten. Das gleiche gilt für Reinigungen, Banken und die Post. 

Blumenläden sind von der Testpflicht ausgenommen, Gartenmärkte jedoch nicht. 
Blumenläden sind von der Testpflicht ausgenommen, Gartenmärkte jedoch nicht. 

© Andreas Klaer

Welche Tests sind gültig?

Wer ein Geschäft betreten will, muss einen schriftlichen Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorzeigen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Nachweis wird in den Teststellen ausgestellt. Er kann in den Geschäften als Ausdruck oder als Mail oder PDF auf dem Handy vorgezeigt werden. Der Nachweis muss Vor- und Nachname, Teststelle, Datum und Uhrzeit enthalten. 

Warum reicht ein Selbsttest nicht?

Ein Selbsttest aus dem Discounter oder der Apotheke gilt nicht als Nachweis, weil dieser die genannten Informationen nicht enthält. „Das Ergebnis muss klar zuordenbar und valide sein“, sagt Homann. Bei Selbsttests ist weder eindeutig erkennbar, wer diesen verwendet hat, noch wann. 

Wo kann man sich testen lassen?

Seit Einführung der kostenlosen Schnelltests in Potsdam am 1. März bieten immer mehr Apotheken und Testzentren Schnelltests an. Die Liste, verfügbar unter www.potsdam.de, umfasst mittlerweile 18 Adressen. Für Kritik hatte gesorgt, dass sich die Teststellen auf das Zentrum und den Süden der Stadt konzentrieren – in Ortsteilen wie Fahrland, Neu-Fahrland, Groß-Glienicke, Eiche, Grube und Bornim befindet sich kein einziges Testangebot. Im Ortsbeirat Groß Glienicke soll am Montag auf Antrag von Andreas Menzel (BVB/Freie Wähler) die Bitte an den Oberbürgermeister zur Schaffung einer Teststelle im Norden beschlossen werden.

Corona-Schnelltestzentrum am Drogeriemarkt dm in Babelsberg.
Corona-Schnelltestzentrum am Drogeriemarkt dm in Babelsberg.

© Andreas Klaer

Sind noch Termine frei?

In vielen Apotheken sind die Termine ausgebucht. Auch in beiden neuen dm-Testzentren in Bornstedt und Babelsberg sind für das Wochenende alle 180 Termine bereits vergeben. Auch für die Folgetage gibt es kaum noch freie Testkapazitäten. „Die Nachfrage ist sehr hoch. Wenn wir ausreichend Personal und Zelte hätten, könnten wir sicher noch mehr Teststellen betreiben“, sagt ein dm-Sprecher auf Anfrage. Aber in mehreren Teststellen sind Tests ohne Termin möglich. Das gilt in den Bürgerhäusern am Schlaatz und am Stern, sowie im Begegnungszentrum Oskar in Drewitz. Im Bürgerhaus am Schlaatz sieht man sich gewappnet: Bereits seit Freitag sei ein Anstieg der Nachfrage spürbar, sagte ein Mitarbeiter den PNN. Sollte die Kapazität nicht ausreichen, könne man innerhalb weniger Stunden eine zusätzliche Teststrecke aktivieren. 

Wie oft kann man sich testen lassen?

Im Rahmen der Testkapazitäten gibt es keine Beschränkung der kostenlosen Tests. „Eine Obergrenze gibt die Test-Verordnung nicht vor“, sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg-Berlin (KVBB), Christian Wehry. Abgerechnet wird über die KVBB im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Die Tests sind dabei nicht wohnortgebunden, auch Besucher aus dem Umland oder Berlin können sich in Potsdam testen lassen und hier einkaufen. 

Brauchen Geimpfte auch einen Test?

Ja, auch Kunden, die bereits geimpft sind, müssen einen aktuellen Test vorweisen. „Leider gibt es bislang keine rechtliche Grundlage vom Bund, um Geimpfte vom Negativ-Test zu befreien“, so Stadtsprecherin Homann. 

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Werden die Verkäufer:innen auch getestet?

Dazu macht die Stadt keine Vorgaben, sondern verweist auf die betrieblichen Hygienekonzepte der Unternehmen. Viele Arbeitgeber sähen Tests für Mitarbeiter vor, so Homann. Das bedeutet aber, wenn die Firma selbst keine Tests vorsieht, müssen sich die Verkäufer:innen auch nicht testen lassen. 

Wie lange gilt die Test-Regelung?

Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt zunächst bis 11. April. Ob die Läden bis dahin offen bleiben, hängt von der Corona-Inzidenz in Potsdam ab. Am Freitag meldete die Stadt einen Wert von 94,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Damit bleiben die Geschäfte bis mindestens Anfang nächster Woche geöffnet. Überschreitet die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen 100, müssen sie schließen. 

Fahren nun viele Potsdamer zum Shopping ins Umland?

Diese Befürchtung hatten Händler gegenüber den PNN geäußert. Die Stadt sieht dazu keinen Anlass: In vielen Landkreisen im Umland liegt die Inzidenz bereits seit einigen Tagen über 100. In Potsdam-Mittelmark müssen viele Geschäfte ab Samstag für mindestens zwei Wochen schließen. „Wir rechnen nicht mit einem Einkaufstourismus“, sagte Stadtsprecherin Homann. Baumärkte bleiben im Umland allerdings offen – und sind dann ohne Test zugänglich. 

Drohen Strafen für Geschäfte oder Kunden, wenn sie sich nicht an die Regeln halten?

„Wir wollen nicht gleich die Sanktionskeule auspacken“, sagt Homann. Zunächst setze die Stadt auf Aufklärung und Information – am Freitag wurden vielerorts Flyer verteilt. Man hoffe, dass sich Händler und Kunden „vernünftig verhalten und an die Regeln halten“. Am Freitagabend wurde erste juristische Gegenwehr bekannt: Am Verwaltungsgericht ist ein Eilverfahren anhängig – möglicherweise fällt schon am Montag eine Entscheidung.

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